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Pistenskitouren: In welchem Land darf man was?

• 7. Februar 2017
1 Min. Lesezeit

Pistenskitouren sind beliebt – nicht nur bei Anfängern. Fehlt es an Schnee, sind sie eine willkommene Alternative. Aber die Gesetzeslage variiert von Alpenland zu Alpenland. Wo darf man was? Der Deutsche Alpenverein hat einen Überblick zu den Regelungen in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz zusammengestellt. Wir teilen ihn mit euch!

Pistenskitour: Tourengeher am Kitzsteinhorn in Salzburg
Foto: Kitzsteinhorn Gletscherbahnen AG
Pistenskitour: Tourengeher am Kitzsteinhorn in Salzburg
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1. Bayern

Seit 2014 steht fest: Skipisten sind Teil der freien Natur, keine Sportstätten. Das heißt: Sie dürfen zum Aufstieg ebenso genutzt werden wie für die Abfahrt. Ein pauschales Pistenverbot für Tourengeher verstößt in Bayern also gegen geltendes Recht. Davon ausgenommen sind selbstverständlich Sperrungen aufgrund von konkreten Gefahren wie etwa Vereisung oder Lawinengefahr und während der Pistenpräparierung.

Weitere Informationen: DAV - Skitouren auf Pisten

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2. Österreich

In Österreich gibt es kein unbeschränktes Recht auf Pistenskitouren. Die bestehende Wegefreiheit greift zum Beispiel nicht auf Pisten im Waldbereich. Allerdings gibt es Pisten, wo ein etwaiges Verbot mit der Zeit erlischt. In der Regel werden Wegerechte nach entsprechend langer Benutzungsdauer, zumeist nach 30 Jahren, „ersessen“. Das heißt: Auf diesen Pisten dürfen Tourengeher dann auch ohne Zustimmung der Liftbetreiber aufsteigen.

Weitere Informationen: Tirol - Pistentouren

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  • 3. Schweiz

    Pistenskitouren sind in der Schweiz gestattet – bei Achtung der FIS-Regeln und hierbei vor allem des Gebots, nur am Pistenrand aufzusteigen und andere Wintersportler nicht zu behindern. Gesperrt werden die Pisten in der Schweiz für Tourengeher nur dann, wenn Gefahr droht oder die Abfahrten präpariert werden.

    Weitere Informationen: SAC - Skitourengehen auf Skipisten

    4. Italien

    In Italien sind Pistenskitouren gemäß nationaler Bestimmung grundsätzlich verboten. Verstöße werden zudem örtlich streng durch die Pistenpolizei kontrolliert. Ausnahmen bestehen dort, wo Pistenbetreiber das Verbot dezidiert aufheben. Die schwammige und zum Teil widersprüchliche Gesetzeslage Italiens hierzu gestattet also eine individuelle Festsetzung der Regeln nach eigenem Ermessen.

    Weitere Informationen: AVS - Regelungen der Skigebiete für Tourengeher

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    Weitere Informationen rund um das Thema Pistenskitouren findet ihr unter: DAV - Skitouren auf Pisten

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