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Frage & Antwort

Darf ich auf Forstwegen Mountainbiken?

• 25. September 2023
3 Min. Lesezeit
von Simon Schöpf

Biken im Gelände boomt und ist – nicht zuletzt durch elektrische Unterstützung – ein wichtiger Tourismusfaktor. Also, freie Fahrt für Mountainbiker? Leider nein. Wir haben die gängigsten Fragen & Antworten zum Thema „Mountainbiken auf Forstwegen“ gesammelt und versuchen einen Durchblick zu verschaffen.

Mountainbiken MTB Forststraße
Foto: Simon Schöpf
Mit dem Mountainbike am Forstweg, eine immer populärere Freizeitbeschäftigung. Aber ist sie auch legal?
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Q: Ausgangslage – worum geht's in der Thematik?

A: 120.000 Kilometer an Forstwegen gibt es allein in Österreich, allerdings ist nur ein geringer Teil, rund 30.000 km davon, legal befahrbar. Gefahren wird allerdings oft trotzdem – streng genommen eine illegale Handlung. Der Österreichische Alpenverein und die Naturfreunde ("Freie Fahrt") fordern deshalb die Freigabe von Forststraßen für Radfahrer. „Wir brauchen endlich gesetzliche Rahmenbedingungen, die den realen Gegebenheiten und Wünschen der RadfahrerInnen und MountainbikerInnen entsprechen“, sagte Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich, schon 2019.

Q: Was ist eigentlich ein Forstweg?

A: „Forstliche Bringungsanlagen“ im Sinne des §59 Abs. 2 Forstgesetz. Oder: „Forststraßen sind (...) nicht öffentliche Straßen, die überwiegend der Pflege des Waldes und die Bringung des Holzeinschlags dienen“. Forststraßen sind meist durch eine entsprechende Fahrverbotstafel mit dem „Forststraße“ gekennzeichnet. Die Forderung des Alpenvereins betrifft die Forststraßen in Österreich – eine generelle Öffnung der Wälder fordert der Alpenverein nicht. Im Gegensatz dazu sind Wanderwege nicht für den Verkehr von Kraftfahrzeugen bestimmt und sind dementsprechend schmäler, meist steiler und mit engeren Kurven versehen, als das bei Forststraßen der Fall ist.

Q: Darf ich am Forstweg Radfahren?

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A: Das österreichische Forstgesetz von 1975 regelt, dass grundsätzlich jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf. Allerdings mit bestimmten Ausnahmen: Reiten oder eben auch Radfahren bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers. Manche Waldeigentümer sehen sich durch Mountainbiker in ihrem Eigentum beschnitten und befürchten, für Unfälle haften zu müssen. Radfahren darf man also nur auf dezidiert dafür freigegebenen Wegen.

Wanderweg vs. Forstweg
Foto: Simon Schöpf
Wanderweg vs. Forstweg

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Q: Dürfen Wanderwege befahren werden?

A: Wanderwege unterscheiden sich klar von Forststraßen und dürfen nicht befahren werden.

Für das Befahren von Wanderwegen und Steigen ist immer eine individuelle Beurteilung der Beschaffenheit und Eignung der Wege sowie die Zustimmung von Grundeigentümern und Wegehaltern erforderlich. „Der Alpenverein strebt keine generelle Öffnung von Wanderwegen an, außerdem wäre das gesetzlich gar nicht möglich“, weiß Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten und Wege beim Österreichischen Alpenverein, hin. Die Ausweitung von Singletrails hingegen – eigens für den Radsport errichtete Downhill-Strecken – befürwortet der Alpenverein, wenn vertragliche Regelungen bestehen und die Nähe zu bestehender Infrastruktur (zB. Liftanlagen) gegeben ist. Unkontrolliertes Querfeldeinfahren kann durch ein ausreichendes Angebot an Downhill-Strecken verhindert werden – „und wenn wir uns ehrlich sind, dann verändert sich der Sport auch immer mehr in diese Richtung, Forstwege werden für viele Radfahrer ohnehin zu langweilig“, sagt Kapelari.

Q: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen alpinen Ländern aus?

  • Deutschland: Hier ist das Mountainbiken auf Forststraßen & geeigneten Wegen erlaubt. Die Eignung von Wegen wird in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt (z.B. Bayern: Befahren der Wege auf eigene Gefahr; Baden-Württemberg: nur Wege mit einer Mindestbreite von 2 m).

  • Italien: Auch hier ist die rechtliche Situation für Mountainbiker von Region zu Region unterschiedlich. Südtirol erlaubt das Befahren von Forststraßen bereits seit Jahren. Dezidierte Fahrverbote finden sich (wie z.B. in Frankreich und Slowenien) fast ausschließlich in Naturschutzgebieten.

  • Schweiz: Radfahren ist generell auf allen Straßen und Wegen erlaubt, außer es ist explizit verboten.

Q: Wie ist das Problem zu lösen?

A: „Wir wünschen uns ein bedarfsgerechtes Angebot mit sinnvoller Besucherlenkung für Mountainbiker, als einzig möglicher Weg dahin erscheint derzeit leider nur eine gesetzliche Freigabe“, sagt Peter Kapelari. Klare gesetzliche Regelungen und größten Respekt vor den Eigentumsrechten sollen ein friedliches und respektvolles Miteinander im Wald gewährleisten.

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Eine gerechte Haftungsregelung beispielsweise wäre die Anpassung des Forstgesetzes (§ 176 Abs. 4), der Forststraßenhalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt und die Beweislast zum Mountainbiker schiebt. Eine solche liberale Lösung funktioniert seit vielen Jahren weitgehend reibungslos in anderen Alpenländern. Der Alpenverein setzt sich für den Schutz von Fauna und Flora und für die Sicherheit aller Erholungssuchenden im Wald ein. Forststraßen sind breit genug, um ein freundschaftliches, respektvolles und sicheres Miteinander aller Benutzer zu ermöglichen.

Q: Kann man sich als Wanderer auf Forststraßen dann noch sicher fühlen?

A: Forststraßen sind oft für die Holzbringung für LKW's im zweistelligen Tonnage-Bereich gebaut und deshalb entsprechend breit. Wo, wenn nicht hier, ist ein harmonisches Mit- und Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern möglich? Eingefordert werden deshalb von den Radfahrern eine umsichtige, passive Fahrweise (siehe dazu auch die „Fair-Play-Regeln“) gepaart mit einer guten Portion Einfühlungsvermögen (Respekt vor den Wanderern und dem Geschwindigkeitsunterschied).

Am Forstweg im alpinen Gelände - stört der Mountainbiker das Wild?
Foto: Simon Schöpf
Am Forstweg im alpinen Gelände - stört der Mountainbiker das Wild?

Q: Stören Moutainbiker die Natur und das Wild?

A: „Mountainbiken ist schon lange Breitensport. Die Radfahrer wollen sich in der Natur bewegen“, sagt Peter Gebetsberger von den Naturfreunden. Es gilt, die Fair-Play-Regeln einzuhalten – nur bei Tag fahren, vorausschauender Fahrstil, korrektes Bremsen. Mountainbiken ist dann genau so wie Wandern eine naturverträgliche Sportart, Respekt für Flora und Fauna sollte bei allen Bergsportlern Selbstverständlichkeit sein.

Ebenso sind Wildschutz- und Ruhezonen zu respektieren, ein Querfeldeinfahren verboten! Es ist erwiesen, dass sich Wildtiere an menschliche Freizeitaktivitäten entlang fester Linien und Strukturen (z.B. Forststraßen) gewöhnen. In Deutschland, der Schweiz und Südtirol hat sich gezeigt, dass durch eine zeitgemäße Regelung für Mountainbiker weder die Jagd- noch die Forstwirtschaft Verluste hinnehmen mussten.

    Bergwärts unterwegs – mit den Fair-Play-Regeln!
    Foto: Simon Schöpf
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