Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht verboten. Vielmehr erlaubt das Schweizer Jedermannsrecht jeder Person das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land.
Zu diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Einschränkungen.
1. Ein generelles Campverbot gilt in der Schweiz für die folgenden Landschaftsgebiete:
Unter map.geo.admin.ch sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet.
2. Spezielle Einschränkungen
Je nach Kanton und Gemeinde gibt es zusätzlich zu den generellen Verboten weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Die Rechtslage ist hier von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und nicht immer leicht zu überblicken. Um auf Nummer sicher zu gehen, informiert man sich am besten direkt vor Ort über die regionale Rechtslage.
Mögliche Informationsquellen sind:
Hat man sich über die geltende Rechtslage informiert so hilft das Merkblatt des SAC „Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt“ bei der weiteren Planung und Entscheidung.
Generell heißt es bei der Übernachtung unter freiem Himmel oder im Zelt: Rücksicht nehmen und ökologisch sensible Lebensräume meiden. Dementsprechend lautet das Credo des Schweizer Alpen Clubs: „Lass nichts zurück als deine Fussspuren, nimm nichts mit als deine Eindrücke.“
„Unproblematisch sind in der Regel einzelne Übernachtungen einer kleinen Anzahl Personen in den Bergen oberhalb der Waldgrenze.“ Dabei sollte man darauf achten, die Tiere vor allem während der Dämmerung nicht zu stören und ihre wichtigen Rückzugsgebiete zu schonen. In der Nähe von Alp- oder Berghütten bittet man die Besitzer vorher um Erlaubnis.
Ein Notbiwak, also die Übernachtung unter freiem Himmel, ohne Zelt, ist im Gegensatz zum wilden Campen stets erlaubt.