
Wildschwimmen – alles, was du wissen musst
Foto: mauritius images / Stefan Sassenrath
1. Das Gewässer vorab prüfen
Wichtig ist es insbesondere abzuklären, ob das Schwimmen an dem Ort und bei dem herrschenden Wasserstand erlaubt ist oder ob es generelle, saisonale oder Wasserstands-abhängige Verbote (oft bei Niederwasser) gibt – Letzteres betrifft vor allem Fischgewässer. Auch die Frage, ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt oder es gerade saisonale Laich- oder Brutplätze in Ufernähe gibt, muss geklärt sein.

2. Fließende Gewässer
- Plant man länger in einem Fluss zu schwimmen bzw. eine weitere Strecke schwimmend zurückzulegen, sollte man das ähnlich wie eine Berg- oder Skitour planen (siehe Punkt 9: Anreise planen).
- Gewässerbedingungen können sich schnell ändern. Unwetter im Flussoberlauf oder im Bereich der Zuläufe können den Gewässerpegel sowie die Fließgeschwindigkeit rasch ansteigen lassen, aber auch Treibgut wie große Holzstücke mitschwemmen. Bei der Tourenplanung sind also auch der Oberlauf und die Zuläufe zu berücksichtigen.
- Vielerorts sind Wildbäche durch Staustufen oder Kraftwerke verbaut, die als Schutz vor dem Überlaufen bzw. zur Stromgewinnung ihre Schleusen öffnen. Dadurch steigen sowohl Wasserpegel als auch Fließgeschwindigkeit rapide an.
- Schwimmtechnik: Um sich im fließenden Wasser gezielt fortbewegen zu können, schwimmt man am besten im Kraulstil mit dem Kopf über Wasser und dem Blick flussaufwärts. Auf diese Weise kommt man am schnellsten voran und man hat herantreibende Objekte im Blick.
In stark verblocktem Wasser dreht man sich auf den Rücken und schwimmt mit den Füßen voran flussabwärts. Den Kopf hebt man dabei an – so erkennt man Hindernisse, auf die man zutreibt, und kann auf diese entsprechend reagieren.
3. Die Wassertemperatur

4. Der Sprung ins kalte Nass
Von Brücken sollte man zudem in Flussrichtung springen und vorhandene Verbotsschilder beachten.
Beim Sprung aus großer Höhe sowie in stark wasserführende Flüsse entsteht beim Eintauchen enorme Energie, sodass besonders auf Körperspannung und einen geraden Eintauchwinkel zu achten ist. Ein unvorbereiteter Aufprall kann je nach Höhe zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
Aufzupassen gilt es auch beim Einstieg über Felsen, die schnell mal klitschig sein können und somit eine Verletzungsgefahr bergen.
5. Rücksichtnahme
Wer in Flüssen, Bächen oder Bergseen wild baden geht, der sollte sich an Ort und Stelle so verhalten, dass der Natur kein Schaden zugefügt wird und Wildtiere möglichst wenig gestört werden.
Vielfach ist es uns gar nicht bewusst, dass wir Tiere stören und vertreiben – oft aber hat unsere Anwesenheit schwerwiegende Folgen. Vor allem an
Generell gilt, dass man vor Ort angebrachte Hinweisschilder beachten sollte. Nicht selten sind gerade die schönsten Weiher, Seen und Flüsse naturschutzrechtlich geschützt. Badeverbote sind unbedingt einzuhalten.

6. Ausrüstung
Wenn man eine längere Strecke schwimmend zurücklegt und danach wieder an Land zum Ausgangspunkt zurückkehren muss, hat sich das Mitführen eines Trockensacks oder einer wasserdichten Plastiktonne mit trockener Bekleidung und Geldbörse bewährt. Nimmt man während einer Wanderung ein Bad in einem kalten Bergsee, ist es wichtig, ausreichend Bekleidung mitzunehmen, um nach dem Schwimmen den ausgekühlten Körper warm einzupacken – vor allem in höheren Lagen.
7. Schwimmhilfen und Bojen
8. Verwenden von Sonnenschutzmitteln

9. Anreise planen
Bei Gumpen kann es sein, dass man diesen nur über Felsen oder Flussläufe erreicht.
10. Alkohol
11. Kinder
Bei Kindern muss zudem die Gefahr der Unterkühlung stärker im Auge behalten werden – da sie das Empfinden von Kälte nicht gut artikulieren können. Indizien sind etwa, dass sie ruhiger und teilnahmsloser werden. Beim Ausstieg muss man den Kleinen unbedingt helfen – die Kraft des Wassers ist in Relation zum Körpergewicht von Kindern einfach stärker.
Wie auf Bergtouren oder Wanderungen gilt auch beim Flusswandern oder Wildschwimmen: Sowohl Streckenlänge als auch Schwierigkeit müssen gegenüber dem eigenen Tourenwunsch reduziert werden, wenn man Kinder mitnimmt. Darüber hinaus muss das eigene Können weit über jenem der Kinder liegen.
12. Der Notfall
Martin Eder von der Wasserrettung Tirol weist darauf hin, dass keine einheitliche Notrufnummer für die Wasserrettung gibt, daher muss man sich regional vorab über die entsprechenden Nummern informieren: In Tirol/Vorarlberg/Salzburg ist die Wasserrettung unter 144 erreichbar, in der Steiermark und in Oberösterreich wählt man 130 und in Bayern 112.

13. Wo darf man Wildschwimmen?
Campieren ist übrigens so gut wie überall verboten, ebenfalls das Feuermachen, außer es gibt eigens dafür ausgewiesene Grillstellen. Generell gilt: Wann immer man in der Natur unterwegs ist, sollte man sich respektvoll verhalten. Der Natur gegenüber, aber auch gegenüber anderen Besuchern, die Ruhe und Erholung suchen.
- Sich mit Seife waschen. Seifen erhalten Phosphate und Tenside, die schädlich für die Wasserqualität und für Tier- und Pflanzenarten sind.
- Schilfgürtel betreten. Er ist Rückzugsraum für ganz viele Tierarten, etwa junge Fische, Wasservögel oder Singvögel, die im Schilf brüten.
- Pflanzen ausreißen, um einen besseren Zugang zu haben.
- Steine ins Wasser schmeißen.
- Fischen – außer man hat eine entsprechende Fischereiberechtigung.
- Müll liegen lassen.
- Lärm machen oder laut Musik hören.
- Am Ufer campieren und Feuer machen.
- Sein „Großes Geschäft“ im oder am Wasser verrichten.

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