
Hüttenübernachtung: Was kostet eine Nacht auf einer Alpenvereinshütte?
Foto: Elias Holzknecht
Inhalt
Gibt es Unterschiede zwischen den Hütten?
Was kostet eine Übernachtung auf einer Alpenvereinshütte 2026?
Was kostet eine Übernachtung auf privaten Hütten?
Wie teuer sind Essen und Getränke auf Berghütten?
Warum ist das Essen auf Berghütten tendenziell teurer als im Tal?
Was kostet ein Hüttenschlafsack und Duschen?
Mit welchen Gesamtkosten musst du für eine Hüttenübernachtung rechnen?
Gibt es Unterschiede zwischen den Hütten?
Was kostet eine Übernachtung auf einer Alpenvereinshütte 2026?
- Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 36 €
- Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 36 €
- Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 17 €
- Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = 10 €
- Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 25 €
- Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 25 €
- Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 13 €
- Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = 8 €
- Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 15 €
- Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 12 €
- Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 7 €
- Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = Gratis

Was kostet eine Übernachtung auf privaten Hütten?
Was kostet eine Übernachtung auf Selbstversorgerhütten?
Lass dich inspirieren
Wo und wie findet man eine Selbstversorgerhütte?
Selbstversorgerhütten sind – wie der Name bereits sagt – Hütten, auf denen man sich selbst versorgt. Im Gegensatz zu bewirtschafteten Hütten muss man in den meisten Fällen sowohl die Verpflegung als auch alles Notwendige für die Übernachtung mitbringen. Anbei haben wir ein paar Tipps für euch, wie und wo man eine Selbstversorgerhütte finden kann.
Lass dich inspirieren
Wie teuer sind Essen und Getränke auf Berghütten?

Warum ist das Essen auf Berghütten tendenziell teurer als im Tal?

Was kostet ein Hüttenschlafsack und Duschen?
Mit welchen Gesamtkosten musst du für eine Hüttenübernachtung rechnen?
- Übernachtung im Mehrbettzimmer = 25 €
- Abendessen mit Getränken = 25 €
- Frühstück = 15 €
- Dusche = 3 €
Wer kann auf Hütten gratis übernachten?
- Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz
- Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis
- Tourenführer, Ausbilderinnen, Fachübungsleiter, Jugendführerinnen, Jugendleiter und Familiengruppenleiterinnen des ÖAV, DAV und AVS wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion eine Gruppe von mindestens fünf Personen begleiten

Alpinwissen

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