Was kostet eine Nacht auf der Hütte?
Eine Nacht auf der Hütte verheißt vielen einen günstigen Aufenthalt in den Bergen. In der Realität kann es aber zu bösen, kostspieligen Überraschungen kommen. Riki Daurer verrät, womit man rechnen und worauf man achten muss.
Gibt es Unterschiede zwischen den Hütten?
Ja, die gibt es. Die wichtigste Unterscheidung besteht in der Eigentümerschaft: Gehört die Hütte einem alpinen Verein – also dem ÖAV, DAV oder AVS – oder ist sie in privatem Besitz? Während die Nächtigungspreise von Alpenvereinshütten zumeist genormt geregelt und für Mitglieder günstiger sind, müssen sich Besitzer einer privaten Hütte an keine Satzung halten und können beliebige Preise festsetzen.
Was zahlt man auf einer Alpenvereinshütte?
Wir stellen euch die Obergrenzen der Nächtigungstarife von Hütten der Kategorie I und II vor. Im Allgemeinen sind damit Schutzhütten gemeint, die nicht mit dem Auto erreichbar sind. Nicht-Mitglieder zahlen einen Aufschlag von mindestens 10€.
2-Bett-Zimmer:
Beliebt auf Bergwelten
- Mitglieder (erwachsen) = 25€
- Mitglieder (19-25 Jahre) = 25€
- Mitglieder (7-18 Jahre) = 12€
- Mitglieder (bis 6 Jahre) = 6€
Mehrbettzimmer:
Auch beliebt
- Mitglieder (erwachsen) = 18€
- Mitglieder (19-25 Jahre) = 18€
- Mitglieder (7-18 Jahre) = 9€
- Mitglieder (bis 6 Jahre) = 6€
Matratzenlager/Winterraum:
- Mitglieder (erwachsen) = 12€
- Mitglieder (19-25 Jahre) = 9€
- Mitglieder (7-18 Jahre) = 6€
- Mitglieder (bis 6 Jahre) = Gratis
Notlager (für Mitglieder und Nicht-Mitglieder):
- Erwachsene = 6€
- 19-25-Jährige = 6€
- 7-18-Jährige = Gratis
- bis 6 Jahre = Gratis
Weitere Informationen rund um die Regelung der Nächtigungspreise findet ihr unter: ÖAV – Hüttentarifordnung.
Durch ein Gegenrechtsabkommen gelten für Alpenvereinsmitglieder in Partnervereinen die dortigen Mitgliedervergünstigen, so zum Beispiel auch bei den Hütten des SAC.
Darf man sich auf einer Hütte selbst versorgen?
„Alpenvereins-Mitglieder dürfen sich auf Alpenvereinshütten selber verpflegen und zahlen dann den Infrastrukturbeitrag – von diesem ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Halbpension darf auf AV-Hütten nicht verpflichtend sein, auch nicht das Frühstück“, so Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie des ÖAV. Der Infrastrukturbeitrag liegt zwischen 2,50 und 5,00€.
Zudem wird auf Alpenvereinshütten ein sogenanntes „Bergsteigeressen“ angeboten, das für Mitglieder nicht mehr als 8€ kosten darf. Auch muss ein alkoholfreies Getränk verkauft werden, das um mindestens 40% billiger ist als die gleiche Menge Bier.
Gibt es spezielle Angebote für Familien?
ÖAV, DAV und AVS bietet gemeinsam das Programm „Bergferien“ an. Hier können Familien eine Woche auf ausgewählten Hütten verbringen – inklusive relevantem Programm für Erwachsene und Kinder.
Die Kampagne „Mit Kindern auf Hütten“ listet außerdem besonders kinderfreundliche Hütten auf.