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Berg-Know-How

12 Dinge, die du über Winterräume wissen solltest

• 11. Januar 2023
3 Min. Lesezeit

Wer abseits der Hüttensaison am Berg Unterkunft sucht, kann häufig einen Winterraum nutzen. Doch ist er kostenpflichtig? Muss man ihn vorher reservieren? Kann man dort oben kochen und wohin mit dem angefallenen Müll? Hier gibt es die Antworten.

Winterraum
Foto: mauritius images/ Bernd Ritschel
Mysterium Winterraum: Wir bringen Licht ins Dunkel
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Antworten: Ressort Hütten & Wege des DAV

Viele Alpenvereins-Hütten stellen einen Winterraum zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen meist abgetrennten Raum der Hütte der außerhalb der Bewirtschaftungszeit Schutz und Unterkunft bietet und somit Bergerlebnisse abseits der Hüttensaison ermöglicht.

1. Woher weiß ich, welche Hütte einen Winterraum hat?

Zumeist ist das auf der Website der Hütte oder auf Hüttenportalen (wie wir es auf bergwelten.com zur Verfügung stellen) ersichtlich. Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt mit der hüttenbesitzenden Alpenvereins-Sektion Kontakt auf.

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2. Ist der Winterraum immer offen?

Die Winterräume sind entweder offen oder mit einem Alpenvereins-Schloss versperrt – darüber muss man sich vorher informieren. Der Schlüssel für versperrte Räume ist bei jeder AV-Sektion erhältlich. Der Winterraum darf nur in Zeiten genutzt werden, in denen die Hütte geschlossen hat.

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3. Muss ich den Winterraum vorher reservieren?

Voranmeldungen sind nicht nötig, es empfiehlt sich aber im Vorfeld mit der hüttenbesitzenden Sektion in Kontakt zu treten.

4. Wer bekocht mich?

In den Winterräumen herrscht Selbstversorgung, daher muss man auch selbst ausreichend Essen mitbringen. Es gibt zwar meistens eine Kochgelegenheit, doch kann das hierfür bereitgestellte Holz bereits verbraucht sein. Wer ganz sicher sein will, dass er warmes Essen zubereiten kann, sollte einen eigenen Kocher mitnehmen.

5. Was kostet eine Nacht im Winterraum?

Den Tarif erfragt man bei der zuständigen Sektion, dort wird auch bezahlt (oft muss von dort auch der Schlüssel geholt werden). Die Obergrenze bei Nächtigungstarifen liegt für AV-Mitglieder bei 13 Euro. Im Winterraumtarif ist der Brennholzbeitrag und der Infrastrukturbeitrag zur Nutzung der Selbstversorgerräumlichkeiten bereits enthalten. Bei kurzfristigen Übernachtungen kann der Betrag auch in die Hüttenkasse eingeworfen werden – eine solche ist in fast allen Winterräumen aufgestellt. Eine Kontrolle ist hier nicht möglich, bitte missbraucht das Vertrauen der Betreiber nicht.

Winterraum
Foto: Max Mauthner
Eine Kochstelle und Brennholz gehören zur Grundausstattung eines Winterraums
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6. Wohin mit dem Geschäft?

In Winterräumen wirst du nur Trockentoiletten ohne Spülung vorfinden – im Normalfall sind das Toiletten mit einer Komposteinlage. Auf einigen Winterräumen gibt’s auch noch ganz normale Plumpsklos. Diese Klos sollten auch verwendet werden, damit die Hütte am Ende der Winterraum-Saison nicht rundherum mit Unrat verziert ist.

7. Wohin mit dem Müll?

Es gibt in Winterräumen keine Mülleimer, und das aus gutem Grund: Müll lockt Mäuse an. Deshalb – was ihr mit raufnehmt, muss mit euch auch wieder runter. Gern auch mal was von jemand anderem mitnehmen, falls es oben „vergessen“ wurde.

8. Was darf alles auf der Hütte genutzt werden?

Im Übernachtungspreis ist der Beitrag für folgende Sachen enthalten: Kochmöglichkeit, Brennholz, Geschirr (bitte wieder abspülen), Matratzen, Decken, einfache Winterrettungsmittel.

9. Was muss ich selber mitbringen?

Essen, Trinken und falls notwendig den AV-Schlüssel.

10. Wie verhalte ich mich im Winterraum angemessen?

Der Winterraum ist kein Partyraum. Bei vielen Gästen wird am nächsten Tag eine große Tour anstehen, deshalb geht man auch früh schlafen. Ein gutes Miteinander ist oberste Prämisse.

11. Was muss ich tun, bevor ich den Winterraum wieder verlasse?

  • Feuer und Licht löschen, Geschirr spülen, Schlafstellen ordnen und die Decken an ihrem Platz verwahren.

  • Tisch und Herd säubern und den Raum zu lüften.

  • Sich ins Hüttenbuch eintragen und im eigenen Interesse das nächste Ziel angeben.

  • Vorgeschriebene Gebühren bezahlen. Wenn keine Kasse eingebaut ist, kann das auch per Zahlschein direkt an die zuständige Sektion erfolgen.

  • Tür abschließen und Hüttenschlüssel wieder bei der zuständigen Sektion abgeben.

12. Was tun, wenn während meines Aufenthalts etwas kaputtgeworden ist?

Möglichst schnell der Sektion melden, damit es repariert werden kann.

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