Wildcampen in Italien – legal oder illegal?

Sicherheit & Know How

4 Min.

09.07.2025

Foto: Pexels / Ales Krivec

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von Claudia Timm

Zelten unter dem Sternenhimmel mit Blick auf die Dolomiten – für viele Outdoorfans klingt das nach Freiheit pur. Doch Wildcampen in Italien ist nicht überall erlaubt und wird in einigen Regionen sogar streng geahndet. Was du wissen musst, bevor du dein Zelt in der Natur aufschlägst.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Begriffserklärung: Unter Wildcampen versteht man das Übernachten in freier Natur abseits von ausgewiesenen Campingplätzen, wenn dabei ein campingartiges Verhalten gezeigt wird.

  2. Gesetzliche Regelung: Das Wildcampen ist in Italien nicht einheitlich geregelt. In den meisten Regionen und Kommunen ist es jedoch verboten.

  3. Sonderreglungen gelten für das nächtliche Biwakieren in den Bergen und das Übernachten in Autos, Campervans und Wohnmobile, wenn kein campingartiges Verhalten besteht.


Was bedeutet Wildcampen?

In Italien versteht man unter Wildcampen („campeggio libero") das Übernachten außerhalb offizieller Campingplätze. Es umfasst das Kampieren mit Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder auch das Übernachten im Auto, wenn dabei „campingartiges“ Verhalten gezeigt wird – also zum Beispiel Tisch und Stühle vor dem Campervan deponiert werden.


Ist Wildcampen in Italien erlaubt?

In Italien gibt es keine allgemeingültige Regelung zum Wildcampen. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Regionen, allerdings haben nicht alle Regelungen getroffen. In den meisten gibt es ein Gesetz, das den Rahmen steckt, letztendlich entscheiden in vielen Fällen aber die einzelnen Kommunen, ob und wo das Abstellen eines Zelts oder Wohnmobils außerhalb von Campingplätzen erlaubt ist.

Grundsätzlich gilt:

  • Ohne ausdrückliche Genehmigung ist Wildcampen in Italien fast überall verboten.

  • Auf Privatgrundstücken ist Campen mit Zustimmung des Besitzers erlaubt.

  • In Nationalparks, Natur- und Schutzgebieten ist Wildcamping fast überall streng untersagt.

1. Nächtliches Biwakieren

Das Biwakieren (Nächtigen ohne Campingverhalten mit oder ohne Zelt) wird von Sonnenuntergang bis -aufgang rechtlich meist geduldet, vor allem in alpinen Regionen.

2. Übernachten in Autos, Campervans oder Wohnmobilen

Für Autos, Campervans und Wohnmobile gibt es in vielen Regionen ausgewiesene Stellplätze, in denen das Wildcampen erlaubt ist. Hier kannst du über Nacht bleiben, darfst aber keine Vorbauten, Tische, Stühle oder ähnliches neben dem Wohnmobil aufbauen. Zu diesen Zonen zählen neben den Haltebereichen (punto/area di sosta), auch die ausgestatteten Bereiche (area attrezzata) und die integrierten Bereiche (area integrata). An Autobahnraststätten ist eine Übernachtung im Fahrzeug für maximal 24 Stunden erlaubt – jedoch ohne Campingverhalten.

Tipp: Frage vorab bei der Gemeinde nach, in der du übernachten möchtest – das schützt dich vor Bußgeldern und sorgt für eine ruhige Nacht.


Wildcampen in Italien nach Regionen

Trentino-Südtirol

Restriktiv

Im Trentino und in Südtirol ist Wildcampen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es, wenn du dich ungeplant und für maximal 24 Stunden an einem Ort niederlässt, an dem es kein ausdrückliches Verbot gibt, oder wenn es der Eigentümer eines Grundstücks genehmigt.

Aostatal

Weniger restriktiv

Im Aostatal darfst du oberhalb von 2.500 Metern von Sonnenuntergang bis -aufgang biwakieren und zelten. Im Nationalpark Gran Paradiso und in der Nähe der Hütten und Unterstände ist es jedoch grundsätzlich verboten ein Zelt aufzustellen.

Friaul-Julisch Venetien, Venetien und Emilia-Romagna

Sehr restriktiv

In der Region Friaul-Julisch-Venetien hat jeder Nationalpark und jedes Schutzgebiet seine eigenen Regelungen. Wildcampen ist aber streng verboten. In Venetien besteht ein absolutes Campingverbot außerhalb der vorgesehenen Bereiche, ebenso in der Region Emilia-Romagna. Das gilt für Zelte wie für Wohnmobile und sonstige mobile Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der vorhandenen Campingplätze.

Piemont

Weniger restriktiv

Im Piemont ist das Campen im Zelt oder Wohnmobil erlaubt, wenn auf den zugelassenen Campingplätzen keine Plätze mehr verfügbar sind und man nicht länger als 48 Stunden an einem Ort stehenbleibt. Achte aber darauf, dass du rechtzeitig eine behördliche Genehmigung einholst (mit einem Vorlauf von 24 Stunden).

Lombardei und Toskana

Restriktiv

Die Lombardei und die Toskana haben keine Regelung zum Wildcampen getroffen. Hier liegt es bei den Gemeinden ein Biwak zu genehmigen.

Umbrien

Weniger restriktiv

In Umbrien ist Wildcampen in Naturparks grundsätzlich gestattet, wobei jeder Park seine eigenen Vorschriften hat und eine Genehmigung bei der Parkverwaltung eingeholt werden muss. Außerdem dulden die Gemeinden in Umbrien das vorübergehende Parken von Campingbussen und Wohnmobilen für maximal 48 Stunden. Es darf ausschließlich an den entsprechenden Flächen geparkt werden, sofern keine Unterkünfte unter freiem Himmel verfügbar sind.

Abruzzen

Weniger restriktiv

In den Abruzzen ist das Campen ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Parkflächen (area di sosta) für eine Aufenthaltsdauer von maximal fünf Tagen gestattet. Sind auf einer solchen Fläche nicht die „Mindestanforderungen an Hygiene, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt“, also gibt es zum Beispiel kein WC, dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die über „unabhängige Hygienedienste“ verfügen.

Apulien

Restriktiv

In Apulien ist in Regionalparks und Naturschutzgebieten das Campen auf speziell eingerichteten Naturcampingplätzen zu Studienzwecken gestattet, zuständig sind die Gemeinden. Ansonsten bedarf es der Genehmigung der örtlichen Behörden bzw. ist für Wohnmobile ähnlich wie in den Abruzzen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen (area di sosta) für einen Aufenthalt von maximal fünf Tagen und mit den gleichen Hygienebestimmungen wie in den Abruzzen gestattet.

Kampanien und Kalabrien

Restriktiv

In Kalabrien und Kampanien gibt es keine Regelung zum Wildcampen. Es empfiehlt sich, eine behördliche Genehmigung einzuholen. Es gibt nur einzelne kommunale Vorschriften zum Campen und dem Aufenthalt von „mobilen Aufenthaltsmitteln“.

Sizilien und Sardinien

Sehr restriktiv

In Sizilien gibt es von den Gemeinden eingerichtete Rastplätze, auf denen ein Aufenthalt bis zu 24 Stunden gestattet ist. Auf Sardinien ist Wildcampen außerhalb der zugelassenen Campingplätze und dafür vorgesehenen Bereiche verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen strenge Strafen.

Basilikata, Marken und Latium

In Basilikata und Marken benötigst du unbedingt eine schriftliche behördliche Genehmigung für das Wildcamping in Italien. Für höchstens 15 Tage kannst du in der Region Latium auf bestimmten Flächen stehen.

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Fazit: Campen mit Köpfchen – nicht auf gut Glück

Wildcampen in Italien ist rechtlich komplex – und selten erlaubt. Wer auf eigene Faust übernachten will, sollte sich vorher gut informieren, Genehmigungen einholen und sich rücksichtsvoll verhalten: Kein Feuer, kein Müll, kein Lärm. So bleibt der Naturgenuss auch für andere erhalten.


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