Für Autos, Campervans und Wohnmobile gibt es in vielen Regionen ausgewiesene Stellplätze, in denen das Wildcampen erlaubt ist. Hier kannst du über Nacht bleiben, darfst aber keine Vorbauten, Tische, Stühle oder ähnliches neben dem Wohnmobil aufbauen. Zu diesen Zonen zählen neben den Haltebereichen (punto/area di sosta), auch die ausgestatteten Bereiche (area attrezzata) und die integrierten Bereiche (area integrata). An Autobahnraststätten ist eine Übernachtung im Fahrzeug für maximal 24 Stunden erlaubt – jedoch ohne Campingverhalten.
Tipp: Frage vorab bei der Gemeinde nach, in der du übernachten möchtest – das schützt dich vor Bußgeldern und sorgt für eine ruhige Nacht.
Trentino-Südtirol
Im Trentino und in Südtirol ist Wildcampen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es, wenn du dich ungeplant und für maximal 24 Stunden an einem Ort niederlässt, an dem es kein ausdrückliches Verbot gibt, oder wenn es der Eigentümer eines Grundstücks genehmigt.
Aostatal
Im Aostatal darfst du oberhalb von 2.500 Metern von Sonnenuntergang bis -aufgang biwakieren und zelten. Im Nationalpark Gran Paradiso und in der Nähe der Hütten und Unterstände ist es jedoch grundsätzlich verboten ein Zelt aufzustellen.
Friaul-Julisch Venetien, Venetien und Emilia-Romagna
In der Region Friaul-Julisch-Venetien hat jeder Nationalpark und jedes Schutzgebiet seine eigenen Regelungen. Wildcampen ist aber streng verboten. In Venetien besteht ein absolutes Campingverbot außerhalb der vorgesehenen Bereiche, ebenso in der Region Emilia-Romagna. Das gilt für Zelte wie für Wohnmobile und sonstige mobile Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der vorhandenen Campingplätze.
Piemont
Im Piemont ist das Campen im Zelt oder Wohnmobil erlaubt, wenn auf den zugelassenen Campingplätzen keine Plätze mehr verfügbar sind und man nicht länger als 48 Stunden an einem Ort stehenbleibt. Achte aber darauf, dass du rechtzeitig eine behördliche Genehmigung einholst (mit einem Vorlauf von 24 Stunden).
Lombardei und Toskana
Die Lombardei und die Toskana haben keine Regelung zum Wildcampen getroffen. Hier liegt es bei den Gemeinden ein Biwak zu genehmigen.
Umbrien
In Umbrien ist Wildcampen in Naturparks grundsätzlich gestattet, wobei jeder Park seine eigenen Vorschriften hat und eine Genehmigung bei der Parkverwaltung eingeholt werden muss. Außerdem dulden die Gemeinden in Umbrien das vorübergehende Parken von Campingbussen und Wohnmobilen für maximal 48 Stunden. Es darf ausschließlich an den entsprechenden Flächen geparkt werden, sofern keine Unterkünfte unter freiem Himmel verfügbar sind.
Abruzzen
In den Abruzzen ist das Campen ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Parkflächen (area di sosta) für eine Aufenthaltsdauer von maximal fünf Tagen gestattet. Sind auf einer solchen Fläche nicht die „Mindestanforderungen an Hygiene, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt“, also gibt es zum Beispiel kein WC, dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die über „unabhängige Hygienedienste“ verfügen.
Apulien
In Apulien ist in Regionalparks und Naturschutzgebieten das Campen auf speziell eingerichteten Naturcampingplätzen zu Studienzwecken gestattet, zuständig sind die Gemeinden. Ansonsten bedarf es der Genehmigung der örtlichen Behörden bzw. ist für Wohnmobile ähnlich wie in den Abruzzen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen (area di sosta) für einen Aufenthalt von maximal fünf Tagen und mit den gleichen Hygienebestimmungen wie in den Abruzzen gestattet.
Kampanien und Kalabrien
In Kalabrien und Kampanien gibt es keine Regelung zum Wildcampen. Es empfiehlt sich, eine behördliche Genehmigung einzuholen. Es gibt nur einzelne kommunale Vorschriften zum Campen und dem Aufenthalt von „mobilen Aufenthaltsmitteln“.
Sizilien und Sardinien
In Sizilien gibt es von den Gemeinden eingerichtete Rastplätze, auf denen ein Aufenthalt bis zu 24 Stunden gestattet ist. Auf Sardinien ist Wildcampen außerhalb der zugelassenen Campingplätze und dafür vorgesehenen Bereiche verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen strenge Strafen.
Basilikata, Marken und Latium
In Basilikata und Marken benötigst du unbedingt eine schriftliche behördliche Genehmigung für das Wildcamping in Italien. Für höchstens 15 Tage kannst du in der Region Latium auf bestimmten Flächen stehen.