
Wildcampen in Deutschland: Erlaubt oder verboten?
Foto: Pexels / Clifford Mervil
von Claudia Timm
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
Was ist eigentlich Wildcampen?
Darf ich in Deutschland wildcampen?
Wo darf ich in Deutschland legal übernachten?
Die Regelungen der Bundesländer im Überblick
Streng geregelt oder verboten:
Etwas tolerant oder mit Ausnahmen:
Fazit: Gut informieren für einen ruhigen Schlaf
Das Wichtigste in Kürze
- Begriffserklärung: Wildcampen ist das Übernachten in freier Natur abseits von ausgewiesenen Campingplätzen. Dazu zählt auch das geplante Biwakieren, nicht jedoch ein Notbiwak.
- Grundsatz: Wildcampen ist in Deutschland generell verboten.
- Ausnahmen und legale Alternativen: Campingplätze, private Stellplätze, Trekkingplätze und Bundesländer mit weniger restriktiven Regelungen.
Was ist eigentlich Wildcampen?

Darf ich in Deutschland wildcampen?
Wo darf ich in Deutschland legal übernachten?

Die Regelungen der Bundesländer im Überblick
Streng geregelt oder verboten:
- Bayern und Baden-Württemberg: Die Naturschutzgesetze von Bayern und Baden-Württemberg sehen nur ein Betretungs- aber kein Übernachtungsrecht vor. Besonders strenge Verbote gelten für die Schutzgebiete, hier drohen Strafen bis 2.500 Euro.
- Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt: Das Wildcampen ist hier einheitlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde vorliegt.
- Berlin, Bremen und Hamburg: In den kleinen Stadtstaaten gibt es generell wenig Platz für Wildcamping. Das Schlafen in Fahrzeugen wird teilweise toleriert, ist aber nicht offiziell erlaubt.
Etwas tolerant oder mit Ausnahmen:
- Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesetze etwas weiter gefasst und du musst zwischen Wald und freier Landschaft unterscheiden. Während das Kampieren im Wald generell verboten ist, darfst du in freier Landschaft für eine Nacht dein Zelt aufschlagen, sofern du privatrechtlich dazu befugt bist.
- Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein gilt als eines der offensten Bundesländer. Im Rahmen des Projekts „
Wildes Schleswig-Holstein “ bietet die Stiftung Naturschutz an mittlerweile 35 Orten eine kostenlose Möglichkeit zum Übernachten unter freiem Himmel an. Das Angebot gilt nur für Radfahrer oder Fußgänger und es ist maximal eine Übernachtung erlaubt. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. - Brandenburg: In Brandenburg ist es grundsätzlich erlaubt, für eine Nacht mit dem Zelt in der freien Natur zu übernachten, sofern man zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd oder mit dem Boot unterwegs ist. Gärten, Höfe und private Flächen sind dabei ausgenommen.
- Rheinland-Pfalz und Saarland: In Rheinland-Pfalz und dem Saarland darfst du dein Zelt im Wald mit Zustimmung des Waldbesitzers aufschlagen.