
Wildcampen in Deutschland: Erlaubt oder verboten?
Foto: Pexels / Clifford Mervil
von Claudia Timm
Die Vorstellung ist verlockend: Nach einer langen Bergtour unter dem Sternenhimmel einschlafen, nur mit Zelt, Biwaksack oder Tarp – mitten in der Natur. Wildcampen verspricht Freiheit pur. Doch ist es legal, wenn du dein Lager in Deutschlands Bergen oder Wäldern aufschlägst?
Das Wichtigste in Kürze
Begriffserklärung: Wildcampen ist das Übernachten in freier Natur abseits von ausgewiesenen Campingplätzen. Dazu zählt auch das geplante Biwakieren, nicht jedoch ein Notbiwak.
Grundsatz: Wildcampen ist in Deutschland generell verboten.
Ausnahmen und legale Alternativen: Campingplätze, private Stellplätze, Trekkingplätze und Bundesländer mit weniger restriktiven Regelungen.
Was ist eigentlich Wildcampen?
Der Begriff „Wildcampen“ meint das geplante Übernachten in freier Natur abseits von ausgewiesenen Camping- oder Stellplätzen – egal ob im Zelt, Camper oder Biwaksack. Rechtlich ist das Wildcampen vom „Lagern" und dem „alpinen Biwakieren" abzugrenzen. „Lagern" bedeutet eine kurze Pause einlegen oder sich vor Wind und Wetter schützen. Die Grenzen zum Wildcampen sind oft fließend. Vor allem bei Campervans ist oft nicht eindeutig erkennbar, ob jemand bloß gerastet oder übernachtet hat. Vom Wildcampen ebenfalls zu unterscheiden ist das „Notbiwak“, das durch unerwartete Umstände wie Verletzungen, Wettersturz oder einbrechende Dunkelheit notwendig wird.
Achtung: Das geplantes Biwakieren wird vom Gesetz als als Wildcampen gewertet und ist deshalb verboten.

Darf ich in Deutschland wildcampen?
Das Wildcampen ist in Deutschland grundsätzliche verboten. Die Natur- und Waldschutzgesetze von Bund und Ländern gestatten meist nur das Betreten und Verweilen in der freien Natur, geben aber keine ausdrückliche Erlaubnis zum Übernachten. Es besteht allerdings jederzeit die Möglichkeit, sich eine Übernachtungserlaubnis bei der zuständigen Behörde, dem Förster oder Eigentümer eines Grundstücks einzuholen. Wer freundlich fragt, hat oft gute Chancen, auf eine entspannte Nacht im Freien.
Wichtig: Streng verboten ist das Übernachten in besonderen Schutzgebieten wie Nationalparks, Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten. Wird man hier beim Zelten erwischt, drohen hohe Bußgelder.
Wo darf ich in Deutschland legal übernachten?
Wer in Deutschland auf Nummer sicher gehen will und trotzdem möglichst naturnah übernachten möchte, kann einen Naturcampingplatz ansteuern oder die örtliche Forstbehörde um Erlaubnis fragen, aber auch den jeweiligen Grundstücksbesitzer. Ein Notbiwak ist in der Regel überall erlaubt – mit Ausnahme von Schutzgebieten, dort ist das Übernachten ausdrücklich verboten. Eine weitere legale Alternative bieten private Stellplätze, die meist etwas weniger kosten als Campingplätze, dafür aber etwas weniger komfortabel sind.
Tipp: In viel deutschen Mittelgebirgen gibt es sogenannte „Trekkingplätze", wo du für 5 bis 10 Euro ganz legal dein Zelt aufschlagen kannst. Ein Verzeichnis dieser Plätze findest du z.B. auf onenightwild.com.

Die Regelungen der Bundesländer im Überblick
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer zum Wildcampen sind in Deutschland sehr unterschiedlich – in manchen Ländern besteht zumindest ein gewisser Handlungsspielraum. Wir haben die Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer durchgeschaut und das Wichtigste für dich zusammengefasst:
Streng geregelt oder verboten:
Bayern und Baden-Württemberg: Die Naturschutzgesetze von Bayern und Baden-Württemberg sehen nur ein Betretungs- aber kein Übernachtungsrecht vor. Besonders strenge Verbote gelten für die Schutzgebiete, hier drohen Strafen bis 2.500 Euro.
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt: Das Wildcampen ist hier einheitlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder der zuständigen Behörde vorliegt.
Berlin, Bremen und Hamburg: In den kleinen Stadtstaaten gibt es generell wenig Platz für Wildcamping. Das Schlafen in Fahrzeugen wird teilweise toleriert, ist aber nicht offiziell erlaubt.
Etwas tolerant oder mit Ausnahmen:
Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesetze etwas weiter gefasst und du musst zwischen Wald und freier Landschaft unterscheiden. Während das Kampieren im Wald generell verboten ist, darfst du in freier Landschaft für eine Nacht dein Zelt aufschlagen, sofern du privatrechtlich dazu befugt bist.
Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein gilt als eines der offensten Bundesländer.Im Rahmen des Projekts „Wildes Schleswig-Holstein“ bietet die Stiftung Naturschutz an mittlerweile 35 Orten eine kostenlose Möglichkeit zum Übernachten unter freiem Himmel an. Das Angebot gilt nur für Radfahrer oder Fußgänger und es ist maximal eine Übernachtung erlaubt. Offenes Feuer ist nicht erlaubt.
Brandenburg: In Brandenburg ist es grundsätzlich erlaubt, für eine Nacht mit dem Zelt in der freien Natur zu übernachten, sofern man zu Fuß, mit dem Fahrrad, zu Pferd oder mit dem Boot unterwegs ist. Gärten, Höfe und private Flächen sind dabei ausgenommen.
Rheinland-Pfalz und Saarland: In Rheinland-Pfalz und dem Saarland darfst du dein Zelt im Wald mit Zustimmung des Waldbesitzers aufschlagen.
Fazit: Gut informieren für einen ruhigen Schlaf
Wer in Deutschland mit seinem Camper, Zelt oder Biwak abseits von ausgewiesenen Campingplätzen übernachten will, sollte sich also vorab gut informieren und im Zweifel die Erlaubnis der Behörden oder Grundstückseigentümer einholen. Das Nächtigen in ausgewiesen Schutzgebieten ist streng verboten.
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