1. Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder
Das eigene Verhalten darf keine anderen Wintersportler gefährden, die Ausrüstung muss auf Mängel kontrolliert werden.
2. Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise
Die Fahrweise ist dem Können, der Verkehrsdichte sowie den Schnee-, Gelände- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Kollisionen sind oftmals die Folge von zu hoher Geschwindigkeit und nicht entsprechendem Können, darum: stets auf Sicht und entsprechend der individuellen Könnensstufe fahren!
Die Fahrspur ist so zu wählen, dass keine anderen Wintersportler dadurch behindert oder gefährdet werden. Vorrang haben die vorausfahrenden Skifahrer und Snowboarder. Ihnen muss von hinten stets genügend Raum gegeben werden.
Überholt werden darf nur, wenn genügend Bewegungsraum gewährleistet ist.
5. Einfahren und Anfahren
Wer in einen Hang einfährt oder nach einem Halt wieder anfahren möchte, muss sich vergewissern, dass dabei niemand behindert oder gefährdet wird. Der anfahrene Wintersportler muss sich harmonisch und gefahrenfrei in den allgemeinen Verkehrsfluss wiedereingliedern können. Deshalb: vor dem Wegfahren nach oben blicken, ob nicht ein anderer Skifahrer herankommt!
Unübersichtliche Stellen (z.B. Geländekuppen) müssen als Anhaltepunkt gemieden werden und im Falle eines Sturzes schnellstmöglich wieder freigemacht werden. Haltepunkte sind tunlichst am Pistenrand aufzusuchen.
Skitourengeher müssen am Pistenrand aufsteigen – ebenso wie Personen, die zu Fuß absteigen, denn Fußgänger auf der Piste stellen eine Gefahr dar.
Markierungen berücksichtigen und auf Signale achten. Die Wahl der Abfahrten (blau, rot, schwarz) dem Können anpassen und Pisten-/Geländesperrungen sind im eigenen Interesse zu beachten!
Bei Unfällen ist man zur Hilfeleistung verpflichtet. Dies umfasst das Leisten von Erster Hilfe (nach bestem Wissen und Gewissen), die Verständigung der Rettungskräfte sowie die Absicherung der Unfallstelle.
Jeder Wintersportler muss sich im Falle eines Unfalls ausweisen können – ob als Beteiligter oder als Zeuge.