16.800 Touren,  1.600 Hütten  und täglich Neues aus den Bergen
Anzeige
Berg-Know-How

Darf man einen Berg nach sich benennen?

• 14. November 2023
1 Min. Lesezeit

Gibt es eigentlich noch unbenannte Berge? Und darf man Berge auch mal umbenennen? Solltest du wirklich den Wunsch haben, dass ein Gipfel deinen Namen trägt, gilt es Folgendes zu tun.

-
Foto: Leandro Alzate
Anzeige
Anzeige

Unbekannte Berge

Viele unbenannte Berggipfel sind in den Alpen nicht mehr zu finden. Gipfel haben so wie die meisten landschaftlichen Besonderheiten traditionelle Flurnamen mit einem kulturhistorischen Hintergrund. Zeitweise hat ein und derselbe Gipfel von zwei Tälern aus unterschiedliche Namen. Sollte man aber doch einmal auf einen unbenannten Gipfel stoßen, so gelten in den Alpenländern klare Regeln für eine Namensvergabe:

In Österreich werden die in den Karten zu findenden Namen offiziell vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) festgeschrieben, beraten von der Nomenklaturkommission und verschiedenen Wissenschaftlern. Strittige Fälle werden in der Österreichischen Kommission für Ortsnamenkunde, bestehend aus Vertretern der Universitäten, von Kartenverlagen, vom BEV und auch vom Alpenverein, behandelt. Wer wirklich einen neu entdeckten Berg nach sich benennen wollte, müsste einen Antrag bei der Kommission stellen. Aber selbst bei unentdeckten Gipfeln gibt es keine Garantie: Umbenennungen werden dort sehr kritisch geprüft.

In Deutschland ist der Hüter der Bergnamen das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Ver­messung (LDBV) , in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden. Manchmal wird auch der Deutsche Alpenverein in die Entscheidung miteinbezogen. Wer wirklich einen neu entdeckten Berg nach sich be­ nennen wollte, müsste also einen Antrag beim LDBV stellen, das sich wiederum mit der Gemeinde abstimmt.

Monte Rosa Massiv
Foto: Julius Hirtzberger
Zuletzt wurde im Monte Rosa Massiv ein Gipfel umbenannt, die Parrotspitze im Bild behielt ihren Namen aber

Beliebt auf Bergwelten

Umbenannte Gipfel

Topografische Namen in der Schweiz sind im Prinzip allesamt vergeben. Sollte jemand einen Gipfel benennen wollen, muss er oder sie bei der Gemeinde vorstellig werden, auf deren Gebiet der betreffende Gipfel liegt. Stimmt die Gemeinde zu, entscheidet letztlich die Nomenklaturkommission des Kantons. Das ist strikt föderalistisch geregelt und ein Teil des Schweizer Kulturgutes. Das gleiche Prozedere gilt bei Umbenennungen: 2017 wollte etwa die Gemeinde Grindelwald einen Gipfel am Eiger nach dem verstorbenen Bergsteiger Ueli Steck benennen – das wollten schlussendlich aber dessen Angehörige nicht. Umbenannt wurde hingegen 2014 die Ostspitze im Monte-Rosa-Gebiet zu Ehren des Gründers des Roten Kreuzes in Dunantspitze. Aber obwohl die Namensänderung auf Bestreben des Bundespräsidenten persönlich erfolgte, mussten erst die Gemeinde Zermatt und der Kanton Wallis zustimmen.

Auch beliebt

Mehr zum Thema

Bergwelten entdecken