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Darf ich in den Bergen eine Drohne einsetzen?

Tipps & Tricks

1 Min.

03.06.2025

Foto: Adobe Stock

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Die Bergwelt per Drohne aus der Adlerperspektive zu entdecken, ist reizvoll – doch darf man das auch überall? Das sagen die Gesetze.

Das Fliegen und Filmen mit einer Drohne hilft, die Bergwelt aus der Adlerperspektive entdecken. Doch wo ein Hype, da folgt auch bald die Diskussion um die Regeln. Vor dem „Darf“ sollte man sich deshalb mit dem „Soll“ beschäftigen.

Der Alpenverein rät dazu: „Jeder Drohneneinsatz kann Wildtiere, aber auch andere Berggeher durch Kollision, Absturz, Ablenkung und Lärm stören oder gefährden.“ Das Gipfelselfie muss also nicht unbedingt eine Luftaufnahme sein.

Das sagt der gesetzliche Rahmen in den Alpenländern:


EU-Länder

Seit Ende 2020 gibt es eine einheitliche EU-Drohnen-Verordnung. Für die meisten Privatnutzerinnen und -nutzer ist relevant, dass für das Fliegen von Drohnen, die über 250 Gramm wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind, eine Registrierungspflicht herrscht. Für die Registrierung ist eine spezielle Versicherung notwendig. Zusätzlich muss für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, ein Drohnenführerschein gemacht werden.

Generell gilt, dass die meisten Drohnen für den Privatgebrauch unter folgenden Voraussetzungen geflogen werden dürfen:

  • maximale Flughöhe: 120 Meter

  • ununterbrochener Sichtkontakt zum Piloten

  • ausreichender Sicherheitsabstand zu Menschen

Diese Richtlinien für Drohnenflüge gelten für alle EU-Länder. Jedes Land kann aber weiterhin eigenständig Flugverbotszonen festlegen. In Österreich sind diese in der App "Dronespace" ausgewiesen, in Deutschland wird man bei der DIPUL fündig.


Schweiz

In der Schweiz gelten ganz ähnliche Regelungen wie in der EU. Auch hier ist eine Registrierung, eine Beschränkung der Flughöhe und ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen Voraussetzung für einen Flug. Auch eine Versicherung muss vorhanden sein. Die genauen Bestimmungen findet man auf der Website des Bundesamts für Zivile Luftfahrt (BAZL).

Für Touristinnen und Touristen gilt: Eine schon vorhandene Registrierung in einem EU-Land wird auch in der Schweiz anerkannt.

Wo Flugverbotszonen herrschen, erfährt man über die Karte des BAZL.