Registrierkassenpflicht für Hüttenwirte: Fakten und Tipps
17. Juni 2016
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3 Min. Lesezeit
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Für die meisten der rund 900 gewerblichen Hütten in Österreich wird in den kommenden Wochen die seit Jahresbeginn geltende Registrierkassenpflicht wirksam. Wir haben Wirte zu Problemen bei der Umsetzung befragt sowie Fakten und Tipps zusammengetragen.
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Zwischen Zettelwirtschaft und Hüttenwirte-Grant
Auf der Alm, da gibt’s koa Sünd‘, möchte man meinen. Für das österreichische Finanzministerium aber sehr wohl. Dann nämlich, wenn im Hüttenbetrieb der ab 1. Jänner 2016 geltenden Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht nicht nachgegangen wird. Hüttenwirte müssen ab sofort über jede empfangene Barzahlung Belege aushändigen. Ab einer gewissen Umsatzgrenze müssen sie zusätzlich alle Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem („Registrierkasse“) einzeln erfassen. Die Jahresumsatz-Grenze, ab der diese Verpflichtung gilt, ist mit € 15.000 (davon € 7.500 Barumsätze) so niedrig angesetzt, dass es wohl die allermeisten der rund 900 gewerblichen Schutzhütten in Österreich betrifft. Einzig wer eine Selbstversorgerhütte betreibt oder eine Hütte ehrenamtlich wartet, muss sich über die Registrierkassen-Verpflichtung keine großen Gedanken machen. Für Hütten, die oberhalb der Baumgrenze liegen oder keinen permanenten Strom haben, gibt es hingegen keine Ausnahme.Übergangsfristen – es wird ernst
Bis 30. 6. gilt in Sachen Registrierkasse unter gewissen Umständen, wie Lieferverzug oder mangelnder Beratung bei Installation der Software, noch Straffreiheit. Außerdem gilt eine Übergangsfrist: Ab dem erstmaligen Überschreiten der oben genannten Umsatzgrenzen muss der Unternehmer erst mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuer- Voranmeldezeitraums ein geeignetes Kassensystem benutzen. Wer also beispielsweise im Februar 2016 erstmals beide Umsatzgrenzen überschritt, für den gilt bei monatlichem Voranmeldezeitraum die Registrierkassenpflicht ab 1. Juni 2016 (bei UVA-Zeitraum Kalendervierteljahr ab 1. Juli). So oder so: es wird langsam ernst, das Thema lässt sich immer schwerer aufschieben.Problem Stromversorgung, zusätzlicher Aufwand
Wir haben den österreichischen Alpenverein und Hüttenwirte zum Thema befragt (siehe Interviews unten). Besonders glücklich ist mit der neuen Registrierkassenpflicht, die der Bekämpfung von Schwarzumsätzen und letztlich der Refinanzierung der Steuerreform dient, naturgemäß niemand. Während viele größere Hütten schon seit Jahren Registrierkassen verwenden, stellt die neue Verordnung vor allem Betreiber kleinerer Hütten ohne permanente Stromversorgung vor die größten Probleme.So gibt etwa Petra Schuster von der steirischen Hochmölbinghütte zu bedenken, dass mit ihrer Solaranlage keine ständige Stromleistung möglich sei. Jeder Ausfall der Registrierkasse muss aber ohne unnötigen Aufschub dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Der mit der Dokumentationspflicht einhergehende zusätzliche Verwaltungsaufwand stößt auch Emil Widmann, dem Wirten der Kürsinger Hütte in Salzburg bitter auf, und das obwohl er schon seit Beginn seiner Pächterkarriere eine Registrierkasse verwendet. „Das Betreiben einer Hütte auf dieser Höhe erfordert viel persönlichen Einsatz und Idealismus. Ich bin nicht Hüttenwirt geworden, um mich mit Zetteln zu beschäftigen – da hätte ich auch im Tal im Büro bleiben können“, bringt er es auf den Punkt.