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#hochhinaus2018

Eine Nacht am Berg

• 26. Februar 2018
1 Min. Lesezeit

Im Bergjahr 2018 wollen wir hoch hinaus und lassen uns dafür vom Bergwelten Magazin (Februar/März 2018) inspirieren. Eine Nacht am Berg unter Millionen Sternen steht weit oben auf unserer Wunschliste.

Alpines Campen Silvretta Montafon
Foto: Daniel Zangerl / Silvretta MOntafon
Alpines Campen Silvretta Montafon
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Was ist besser als eine Nacht im Fünfsternehotel? Eine Nacht unter Millionen Sternen. Bezüglich Schlafen im Gebirge stellt sich nur immer die Frage: Wo darf man, wo wird ein Auge zugedrückt, wo geht’s gar nicht? Wer sich die gesetzliche Schlupflochsucherei ersparen und eine entspannte Nacht unter freiem Himmel verbringen will, kann das zum Beispiel im Montafon in Vorarlberg tun. Hier bietet das Tourismusbüro nämlich alpines Camping an – ganz legal.

Das Open-Air-Hotelzimmer liegt im Seetal am Hochjoch, geschlafen wird auf den sanften Bergwiesen, die Herzsee, Schwarzsee und Kälbersee auf 2.100 Meter Höhe umrahmen. Nach dem Aufstieg (oder dem gemütlichen Hinauftingeln mit dem Lift) sucht sich jeder einen Zeltplatz, danach bleibt noch genügend Zeit, auf den Bergrücken zu steigen oder mit Bergführer Manfred Sprung den nahegelegenen Trittparcours oder den Klettersteig zu erkunden.

Wandern im Montafon
Foto: Daniel Zangerl / Silvretta Montafon
Wandern im Montafon

Nach so viel Bewegung sollte wohl niemand mehr mit dem Einschlafen Probleme haben – und wenn doch, gibt es wenigstens auch in der Nacht viel zu sehen. Dank seiner von Bergen umrahmten Lage ist das Seetal nämlich so dunkel, dass man nachts hier mit freiem Auge die Milchstraße erblicken kann.

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Alpines Campen im Montafon

Im Rahmen des alpinen Campens kann man von Juli bis September jeden Dienstag am Berg schlafen. Begleitet wird man von einem Bergführer; pro Person kostet die Nacht draußen EUR 129.

Lagerfeuer beim alpinen Camping im Montafon
Foto: Daniel Zangerl / Silvretta Montafon
Lagerfeuer beim alpinen Camping im Montafon

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Wann man in den Bergen schlafen kann

Notlage: Wird man als Wanderer von der Dunkelheit oder schlechtem Wetter überrascht, darf man ein Notlager aufschlagen.

Biwakieren: Um gut gerüstet zu sein, tragen manche Wanderer daher einen Biwaksack mit sich, der im Notfall als Zeltersatz dient. Aber Achtung: Vorsätzliches Biwakieren ist in den meisten Fällen verboten.

Im Wald: Am Berg übernachten ist – mit Einschränkungen – nur im alpinen Ödland gestattet, im Wald ist Zelten generell verboten.

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    Weitere Inspirationen

  • Im Bergwelten Magazin (Februar/März 2018) findet ihr neben Wanderungen, Hütten und spannenden Geschichten weitere Tipps für das Bergjahr 2018.

    Bergwelten Magazin Februar März 2018
    Foto: Bergwelten
    Bergwelten Magazin Februar März 2018

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