
Versicherungsschutz bei hoher Lawinengefahr: Streit um Rettungskosten in Österreich
Foto: Markus Spiske / Pixabay
von Claudia Timm
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze:
1. Die Vorgeschichte: Lawinenwinter mit Unfallhäufung
2. Die aktuelle Rechtslage: Wer muss für eine Bergrettung zahlen?
3. Die Kostenfrage: Was kostet eine Bergrettung?
4. Der Vergleich: Wer zahlt die Bergrettung in den anderen Alpenländern?
5. Der Tiroler Gesetztesvorschlag: Versicherungsverlust bei Leichtsinn
6. Ablehnung durch alpine Experten
7. Fazit: Eine Frage der Verantwortung
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer zahlt eine Bergrettung in Österreich?
In der Regel übernehmen alpine Vereine, private Unfallversicherungen oder Schutzbriefe die Kosten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. - Was kostet eine Helikopterbergung?
Zwischen 5.000 und 6.000 Euro für etwa 40 Minuten Einsatzzeit. - Kann eine Versicherung bei Lawinenwarnstufe 4 aussteigen?
Der Tiroler Vorschlag sieht dies vor, gilt aber derzeit nicht als Gesetz.
1. Die Vorgeschichte: Lawinenwinter mit Unfallhäufung
2. Die aktuelle Rechtslage: Wer muss für eine Bergrettung zahlen?
- oder über private Unfallversicherungen oder Kreditkarten

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Muss man für einen Rettungseinsatz in den Bergen zahlen?
Ein Ausrutscher, ein verstauchter Knöchel oder ein Schlechtwettereinbruch – in den Bergen gibt es viele Gründe für einen Rettungseinsatz. Aber: Muss man einen alpinen Rettungseinsatz selbst bezahlen? Wir beantworten die meist gestellten Fragen.

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3. Die Kostenfrage: Was kostet eine Bergrettung?
4. Der Vergleich: Wer zahlt die Bergrettung in den anderen Alpenländern?
Die Regelungen anderer Alpenländer im Überblick:
- Frankreich: Viele Bergrettungseinsätze werden von staatlichen Rettungsdiensten (z. B. Gendarmerie oder Sécurité Civile) durchgeführt und aus öffentlichen Mitteln finanziert. In der Praxis sind Rettungen deshalb oft kostenlos. Gemeinden können allerdings Gebühren verlangen, wenn ein Einsatz als vermeidbar oder fahrlässig eingestuft wird.
- Deutschland: Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland übernehmen die Kosten für Rettungseinsätze im Inland, wenn und soweit ein Einsatz medizinisch notwendig ist (Rettung). Ist der Verunfallte nur leicht verletzt (Bergung) oder kommt nicht alleine weiter (Blockierung), so muss er den Einsatz selbst bezahlen.
- Italien: Die Bergrettung ist in Italien staatlich organisiert, die Kostenregelung variiert jedoch stark nach Region: In Südtirol sind Rettungseinsätze meist kostenlos, während in anderen Regionen – etwa in den Abruzzen – bei grob fahrlässigem Verhalten ein Kostenersatz verlangt werden kann.
- Schweiz: Die obligatorische Krankenversicherung beteiligt sich zwar an Rettungskosten, übernimmt aber nur 50 % der Kosten bis maximal 5.000 CHF pro Jahr. Besteht vom Arbeitgeber eine Unfallversicherung, übernimmt diese den Einsatz zu 100 Prozent, soweit dieser medizinisch notwendig ist. Bergungen und Blockierungen sind jedoch nicht versichert.
