
Versicherungsschutz bei hoher Lawinengefahr: Streit um Rettungskosten in Österreich
Foto: Markus Spiske / Pixabay
von Claudia Timm
Wer in den Bergen unterwegs ist, geht immer ein Risiko ein. Doch soll der Versicherungsschutz enden, wenn Bergsportler trotz hoher Lawinenwarnstufe ins Gelände gehen? Ein politischer Vorstoß aus Tirol hat eine neue Diskussion über Verantwortung, Rettungskosten und Versicherungen ausgelöst.
Inhalt
1. Die Vorgeschichte: Lawinenwinter mit Unfallhäufung
2. Die aktuelle Rechtslage: Wer muss für eine Bergrettung zahlen?
3. Die Kostenfrage: Was kostet eine Bergrettung?
4. Der Vergleich: Wer zahlt die Bergrettung in den anderen Alpenländern?
5. Der Tiroler Gesetztesvorschlag: Versicherungsverlust bei Leichtsinn
6. Ablehnung durch alpine Experten
7. Fazit: Eine Frage der Verantwortung
Wer in den Bergen unterwegs ist, trägt ein gewisses Risiko. Doch wer zahlt eigentlich, wenn etwas passiert – und soll der Versicherungsschutz eingeschränkt werden, wenn sich Bergsportler bewusst in gefährliches Gelände begeben? Eine aktuelle Forderung der Tiroler Sicherheitslandesrätin Astrid Mair hat diese Diskussion neu entfacht: Sie schlägt vor, dass Versicherungen nicht mehr für Rettungskosten aufkommen sollen, wenn Menschen etwa bei Lawinenwarnstufe 4 ins freie Gelände gehen und einen Unfall verursachen. Die Debatte berührt grundlegende Fragen: Wie viel Risiko ist in den Bergen noch erlaubt? Wo beginnt grobe Fahrlässigkeit? Und welche Folgen hätte es, wenn Verunfallte im Ernstfall um ihren Versicherungsschutz fürchten müssen?
Das Wichtigste in Kürze:
Wer zahlt eine Bergrettung in Österreich?
In der Regel übernehmen alpine Vereine, private Unfallversicherungen oder Schutzbriefe die Kosten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Was kostet eine Helikopterbergung?
Zwischen 5.000 und 6.000 Euro für etwa 40 Minuten Einsatzzeit.Kann eine Versicherung bei Lawinenwarnstufe 4 aussteigen?
Der Tiroler Vorschlag sieht dies vor, gilt aber derzeit nicht als Gesetz.
1. Die Vorgeschichte: Lawinenwinter mit Unfallhäufung
In der Wintersaison 2025/2026 gab es in Österreich bislang 29 Lawinentote. Ein außergewöhnlich hoher Wert im Langzeitvergleich, wie das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit (ÖKAS) in einer Pressemitteilung vom 25. Februar feststellt. Zum Vergleich: In den vergangenen zehn Jahren wurden pro Winter durchschnittlich 16 Lawinentote verzeichnet. Besonders betroffen ist Tirol: Dort kamen bisher 13 Wintersportler bei Lawinenunfällen ums Leben.
Auffällig in diesem Winter ist die Häufung tödlicher Unfälle über einen kurzen Zeitraum: Alleine zwischen 15. und 24. Februar 2026 kamen 14 Menschen bei Lawinen ums Leben. Solche „Lawinenzeiten“ sind kein neues Phänomen – dass der langjährige Durchschnitt dennoch stabil bleibt, spricht für eine bessere Ausbildung, mehr Risikobewusstsein und umfassend kommunizierte Lawinenlageberichte.
Und doch zeigt sich gerade an solchen Tagen: Trotz klarer Warnungen scheint das persönliche Risikomanagement mitunter zu versagen. Auch grundlegende Sicherheitsmaßnahmen werden nicht immer eingehalten: 9 der tödlich verunglückten Lawinenopfer waren ohne Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) unterwegs. Ein Risiko, das im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann.
2. Die aktuelle Rechtslage: Wer muss für eine Bergrettung zahlen?
In Österreich sind Rettungseinsätze in den Bergen grundsätzlich kostenpflichtig. Gerettete Personen können also für den Einsatz von Hubschrauber, Bergrettung oder Alpinpolizei zur Kasse gebeten werden, im Todesfall haften die nächsten Angehörigen. In der Praxis werden die Bergungskosten aber meist von Versicherungen übernommen. Viele Bergsportler sind etwa über:
oder über private Unfallversicherungen oder Kreditkarten
abgesichert. Auch manche Reiseversicherungen decken Bergungskosten ab. Die Versicherung zahlt in der Regel, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Wann genau eine Handlung als grob fahrlässig gilt – etwa bei unsachgemäßer Ausrüstung oder schlechter Vorbereitung – wird immer im Einzelfall beurteilt und ist eine Auslegungsfrage der Versicherung.

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Ein Ausrutscher, ein verstauchter Knöchel oder ein Schlechtwettereinbruch – in den Bergen gibt es viele Gründe für einen Rettungseinsatz. Aber: Muss man einen alpinen Rettungseinsatz selbst bezahlen? Wir beantworten die meist gestellten Fragen.

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3. Die Kostenfrage: Was kostet eine Bergrettung?
Die Kosten für eine 40-minütige Hubschrauberbergung belaufen sich in Österreich schnell auf 5.000 bis 6.000 Euro. Die österreichische Bergrettung arbeitet mit bundesweit einheitlichen Pauschalen, erläutert der Sprecher der Bergrettung in der Steiermark, Enrico Radaelli in einem Bericht des ORF : „Ein Kleineinsatz beläuft sich auf aktuell 306 Euro pro Stunde, ein Standardeinsatz auf 612 Euro, und ein Großeinsatz auf 1.124 Euro pro Stunde. Wenn Spezialkräfte wie Hundeführer, Ärzte oder Notfallsanitäter zusätzlich benötigt werden, gibt es hier noch einen Aufpreis.“ Wird die Alpinpolizei zu einem Rettungseinsatz gerufen, wägt diese im Einzelfall ab, ob sie die Kosten an den Verunfallten weitergibt. Laut Alpinpolizist Gerhard Rieglthalner passiert das hauptsächlich dann, „wenn sich jemand grob fahrlässig einer Gefahr für Leib und Gesundheit ausgesetzt hat“, etwa weil die Person keine passende Ausrüstung bei sich trägt. „Die Pauschale für einen Beamten liegt dann bei 34 Euro pro Stunde, kommt noch der Hubschrauber dazu, muss man mit 54 Euro pro Flugminute rechnen.“
4. Der Vergleich: Wer zahlt die Bergrettung in den anderen Alpenländern?
Die Regelungen zur Bergrettung unterscheiden sich in den Alpenländern deutlich. Während einige Staaten Rettungseinsätze als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge verstehen, gelten sie andernorts als kostenpflichtige Leistung. Ein einheitliches Modell gibt es nicht.
Die Regelungen anderer Alpenländer im Überblick:
Frankreich: Viele Bergrettungseinsätze werden von staatlichen Rettungsdiensten (z. B. Gendarmerie oder Sécurité Civile) durchgeführt und aus öffentlichen Mitteln finanziert. In der Praxis sind Rettungen deshalb oft kostenlos. Gemeinden können allerdings Gebühren verlangen, wenn ein Einsatz als vermeidbar oder fahrlässig eingestuft wird.
Deutschland: Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland übernehmen die Kosten für Rettungseinsätze im Inland, wenn und soweit ein Einsatz medizinisch notwendig ist (Rettung). Ist der Verunfallte nur leicht verletzt (Bergung) oder kommt nicht alleine weiter (Blockierung), so muss er den Einsatz selbst bezahlen.
Italien: Die Bergrettung ist in Italien staatlich organisiert, die Kostenregelung variiert jedoch stark nach Region: In Südtirol sind Rettungseinsätze meist kostenlos, während in anderen Regionen – etwa in den Abruzzen – bei grob fahrlässigem Verhalten ein Kostenersatz verlangt werden kann.
Schweiz: Die obligatorische Krankenversicherung beteiligt sich zwar an Rettungskosten, übernimmt aber nur 50 % der Kosten bis maximal 5.000 CHF pro Jahr. Besteht vom Arbeitgeber eine Unfallversicherung, übernimmt diese den Einsatz zu 100 Prozent, soweit dieser medizinisch notwendig ist. Bergungen und Blockierungen sind jedoch nicht versichert.
Tipp: In Deutschland und Südtirol bietet eine Mitgliedschaft im Alpenverein umfassenden Versicherungsschutz für Bergrettung, Bergung und Blockierung. In der Schweiz lohnt es sich, die schweizerische Rettungsflugwacht (REGA) zu unterstützen: Gönnern der REGA werden die Einsatzkosten meist erlassen.

5. Der Tiroler Gesetztesvorschlag: Versicherungsverlust bei Leichtsinn
Anlässlich der zahlreichen Lawineneinsätzen forderte die Tiroler Sicherheitslandesrätin Astrid Mair (ÖVP) am 23. Februar ein Ende der „Vollkaskomentalität“. Versicherungen sollen sich demnach die Einsatzkosten zurückholen können, wenn jemand etwa bei Lawinenstufe vier ins Gelände fährt und einen Sucheinsätze auslöse. Wer leichtfertig und trotz Warnungen - etwa bei Lawinenwarnstufe vier, also großer Gefahr - ins Gelände fahre und einen Sucheinsatz auslöse, der müsse das finanziell spüren. Denkbar sei, dass Versicherungen in solchen Fällen ganz aussteigen. Zudem plädiert Mair dafür, Einsatzkosten künftig stärker nach Lawinenwarnstufen zu staffeln, um riskantes Verhalten deutlicher zu sanktionieren.
6. Ablehnung durch alpine Experten
Bei den alpinen Vereinen und Experten in Österreich stieß der Vorschlag der Tiroler Sicherheitslandesrätin indes auf Ablehnung. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprachen sie sich deutlich gegen eine Änderung der geltenden Regelung aus. „Eine Kriminalisierung und Versicherungsentzug seien nicht zielführend und könne nicht zur Vermeidung von Unfällen beitragen". Stattdessen solle verstärkt auf präventive Maßnahmen gesetzt werden. Das sagen unterschiedliche Experten:
Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit: „Verbote nicht zielführend“
„Risikoabschätzung und Wahl des persönlich akzeptablen Risikoniveaus ist Teil unseres Lebens, nicht nur am Berg. Verbote sind in einer aufgeklärten, demokratischen und liberalen Gesellschaft das allerletzte Mittel, um einen großen Schaden für die Bevölkerung zu vermeiden und für den alpinen Raum mit ganz wenigen Ausnahmen nicht zielführend. Sinnvoll und nachhaltig ist die Sensibilisierung und Aufklärung der im alpinen Raum agierenden Menschen.“
Peter Paal, Präsident ÖKAS
Verband Österreichischer Berg- und Skiführer: „Lawinenwarnstufe kein allgemeingültiger Indikator“
„Der Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer ist verwundert über den Vorstoß von Landesrätin Astrid Mair. Eine „Bestrafung“ von Wintersportlern ist nicht zielführend. Erfahrungsgemäß führt sie nicht zu einer Verbesserung, sondern vielmehr zum Gegenteil. In Kombination mit medialer Zuspitzung ist dies kein geeignetes Mittel, um sachliche Information und nachhaltige Aufklärung zielgruppengerecht zu vermitteln. Die pauschale Verknüpfung mit einer Lawinenwarnstufe, die lediglich eine regionale Einschätzung darstellt und weder lokale noch zonale Beurteilung ermöglicht, greift zudem zu kurz und entbehrt einer fachlichen fundierten Grundlage.“
Walter Zörer, ÖKAS Vorstandsmitglied & VÖBS Präsident
Bundesverband des Österreichischen Bergrettungsdiensts: „Warnhinweise gut und kompetent aufbereitet“
„Der Österreichische Bergrettungsdienst (ÖBRD) als Rettungsorganisation für das unwegsame und alpine Gelände hat eine einheitliche Meinung zu den Verfahren und Abläufen nach dem Eintritt eines Notfalls im alpinen Gelände. Für das rechtliche Umfeld sieht sich der Österreichische Bergrettungsdienst als nicht zuständig. Als Organisation wird aber davon Abstand genommen, Forderungen für rechtliche Änderungen zu erheben. Die Warnhinweise seitens der Lawinenwarndienste und Wetterdienste sowie die Möglichkeit, sich dazu auch lokal zu informieren, sind aus Sicht der Bergrettung sehr gut und kompetent aufbereitet.“
Stefan Hochstaffl, Präsident Österreichischer Bergrettungsdienst, Bundesverband (ÖBRD)
Österreichischer Alpenverein: „Aufklärung statt Verbote“
„Der Österreichische Alpenverein schließt sich vollumfänglich den vorhergehenden Statements an: Der ÖAV setzt auf hochwertige Präventionsarbeit im Rahmen von Ausbildungskursen, sowohl für seine Mitglieder als auch für seine Multiplikatoren: Aufklärung, Sensibilisierung für Naturgefahren und die Fähigkeit, sich risikobewusst im alpinen Gelände zu Verhalten, sind die zentralen Punkte. Er lehnt Verbote als Mittel zum Zweck strikt ab.“
Gerhard Mössmer, ÖKAS Vorstandsmitglied, Abt. Bergsport – Österreichischer Alpenverein (ÖAV)
Zusammenfassung: Strafe vs. Prävention
Die Debatte um eine Einschränkung des Versicherungsschutzes macht zwei gegensätzliche Perspektiven deutlich: Befürworter argumentieren, dass jene, die bewusst hohe Risiken eingehen, auch die finanziellen Folgen tragen sollten – strengere Regeln könnten das Verantwortungsbewusstsein im Gelände stärken. Kritiker warnen hingegen vor weitreichenden Folgen: Die Grenze zwischen Risiko und Fahrlässigkeit sei am Berg oft schwer zu ziehen, eine rechtssichere Bewertung komplex. Zudem könnte die Angst vor Kosten dazu führen, dass Rettungseinsätze verzögert werden. Auch die Bergrettung selbst könnte unter Druck geraten, wenn Kosten schwerer einbringlich sind. Skeptisch gesehen wird zudem eine Staffelung nach Lawinenwarnstufen – denn Aufwand und Kosten eines Einsatzes hängen weniger von der Gefahrenstufe als von Faktoren wie Gelände, Lawinengröße oder Witterung ab.
7. Fazit: Eine Frage der Verantwortung
Die Diskussion zeigt, wie schwierig der Umgang mit Risiken im alpinen Raum ist. Bergsport lebt von Freiheit und Eigenverantwortung – gleichzeitig entstehen bei Unfällen erhebliche Kosten für Rettungseinsätze. Ob strengere Regeln tatsächlich zu mehr Sicherheit führen würden oder neue Probleme schaffen, bleibt deshalb eine offene Frage. Sicher ist nur: Mit der wachsenden Popularität des Bergsports wird die Debatte über Verantwortung und Versicherungsschutz in den Alpen weitergehen.

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