
Muss man für einen Rettungseinsatz in den Bergen zahlen?
Foto: argonaut.pro
von Christina Schwann
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
1. Wann soll man einen Notruf absetzen?
2. Wer kommt nach der Alarmierung?
3. Gibt es einen Unterschied zwischen „Bergung“ und „Rettung“?
4. Begeben sich die Retter selbst in Lebensgefahr?
5. Muss man für Rettungseinsätze zahlen?
6. Kann ich aus Kostengründen auf den Hubschrauber verzichten?
7. Wie hilft eine Versicherung?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für einen alpinen Rettungseinsatz bekommt man eine Rechnung, unabhängig davon, wer den Einsatz durchgeführt hat oder ob man verletzt oder unverletzt gerettet wurde.
- Eine gute Versicherung macht Sinn und deckt im Normalfall die Kosten.
- Das alpine Rettungssystem im Alpenraum ist hervorragend, aber niemand hat ein Recht auf Rettung – die Rettungskräfte riskieren nicht ihr eigenes Leben.
1. Wann soll man einen Notruf absetzen?
- Verletzungen aller Art: durch Ursachen wie Ausrutschen, Absturz, Steinschlag
- Gesundheitliche Probleme: z. B. durch Hitze, Herzkreislauf-Probleme, Magendarm-Erkrankungen, …
- Blockierung: Vor allem bei Blockierungen liegt die Hemmschwelle, den Notruf zu tätigen, oft höher, als bei offensichtlichen Verletzungen. Aber auch eine Blockierung – also zwar unverletzt aber sprichwörtlich nicht mehr „vor oder zurück“ kommend (Verlust der Orientierung aufgrund von schlechtem Wetter oder Dunkelheit, Versagen der Kräfte z. B. am Klettersteig, Angst, …) – ist ein triftiger Grund, Rettung in Anspruch zu nehmen.

2. Wer kommt nach der Alarmierung?
Sind keine anderen Helikopter verfügbar, besteht der Verdacht auf Fremdverschulden oder ist eine Person zu Tode gekommen, dann ist auch immer die Flug-/Alpinpolizei mit ihren Libelle-Hubschraubern vor Ort. Ein Notarzthubschrauber transportiert generell keine Toten ab, das ist Aufgabe der Alpinpolizei. Diese wiederum kann zwar Taubergungen u. Ä. durchführen, aber keine Verletzten im Hubschrauber weiter versorgen.
3. Gibt es einen Unterschied zwischen „Bergung“ und „Rettung“?
4. Begeben sich die Retter selbst in Lebensgefahr?



5. Muss man für Rettungseinsätze zahlen?
Im Prinzip müssen Rettungseinsätze in den Bergen auch in Deutschland, der Schweiz, Italien oder Frankreich bezahlt werden. Die
Wer eine gute Versicherung für Freizeitunfälle hat, die Rettungseinsätze aller Art und vor allem auch in anderen Ländern abdeckt, muss sich in der Regel über regional kleine Unterschiede der Rettungsorganisationen keine Gedanken machen. Gut zu wissen: Gelegentlich unterscheiden Versicherungen zwischen Rettung (medizinischer Notfall) und Bergung (unverletzt).
6. Kann ich aus Kostengründen auf den Hubschrauber verzichten?
7. Wie hilft eine Versicherung?
Wer eine Versicherung abschließt, sollte immer die Details prüfen, denn nicht jede Versicherung ist gleich gut, bzw. deckt auch tatsächlich jene Bereiche ab, die man persönlich braucht. Anbieter gibt es viele, z. B. alpine Vereine, die Bergrettung oder jede Versicherungsgesellschaft. Einige wenige Versicherungen decken sogar die Kosten für das Ausfliegen aus einer eingeschneiten Hütte, wenn der Abstieg ist Tal durch die Lawinengefahr zu gefährlich ist. Unbedingt beachten sollte man, ob auch Einsätze im Ausland, sowie eventuell notwendige Überstellungsflüge gedeckt sind.

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