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Großglockner Unfall Gerichtsverfahren
Folge #100: Vom Gipfel in den Gerichtssaal
Podcast2 Min.15.02.2026
Foto: Julian Bückers
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von Mara Simperler

Anlässlich der Gerichtsverhandlung über den Großglockner-Unfall vom Jänner 2025 erklären wir in dieser Folge, wie nach Alpinunfällen ermittelt wird und wie über Schuld entschieden wird.

In dieser Podcastfolge erfährst du:
  • wie die Alpinpolizei nach Unfällen in den Bergen ermittelt

  • welche Gesetze und Normen im Bergsport gelten

  • wann Bergsportler wegen fahrlässiger oder grob fahrlässiger Tötung nach einem Bergunfall angeklagt werden können

Ein außergewöhnlicher Gerichtsprozess

Mitte Februar 2026 findet am Landesgericht Innsbruck eine außergewöhnliche Gerichtsverhandlung statt. Ein Bergsteiger ist angeklagt, weil am 18. Jänner 2025 seine Begleiterin bei einer winterlichen Hochtour auf den höchsten Berg Österreichs, den Großglockner, verunglückte. Die 33-jährige Frau starb nur 50 Meter unterhalb des Gipfels – vermutlich an Unterkühlung.

Außergewöhnlich ist die Gerichtsverhandlung, weil der Überlebende von der Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt wurde. Dass es nach einem Unfall in den Bergen zu einer so schwerwiegenden Anklage kommt, ist äußerst selten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten grobe Versäumnisse in mehreren Punkten vor, unter anderem, dass die Frau nicht adäquat ausgerüstet gewesen sei für die Tour, dass die beiden zu spät gestartet und nicht umgekehrt seien, sowie dass der Notruf zu spät abgesetzt worden sei.

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Wie wird Schuld nach einem Bergunfall geklärt?

In dieser Folge des Bergwelten Podcasts sehen wir uns an, was passiert, nachdem in den Bergen was passiert. Wer an der Aufklärung eines Unfalls beteiligt ist, wer welche Aufgaben hat – und wie über Schuld oder Nichtschuld entschieden wird. Dafür kommen Experten von Alpinpolizei, Staatsanwaltschaft und ein Alpinsachverständiger zu Wort:

  • Werner Senn war viele Jahre lang Alpinpolizist, Einsatzleiter für Alpinunfälle, Flugretter und Pilot. Er war Einsatzleiter bei der Lawinenkatastrophe 1999 in Galtür und war bei mehreren tausend Einsätzen selbst im Gelände dabei. Er erklärt, wie die Alpinpolizei nach einem Unfall in den Bergen ermittelt.

  • Robert Wallner war Staatsanwalt für alpine Unfälle in Innsbruck, später leitender Staatsanwalt von Liechtenstein und engagiert sich im Kuratorium für alpine Sicherheit. Er erläutert, was der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht ist, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und welche Gesetze im Bergsport gelten.

  • Peter Plattner ist Alpinsachverständiger, seit 30 Jahren Berg- und Skiführer und Chefredakteur für Analyse.Berg, ein Magazin des österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit, in dem Alpinunfälle analysiert werden. Er erklärt, wie Alpinsachverständige mithilfe des Konzepts der „durchschnittlich sorgfältigen Maßfigur“ beurteilen, ob Beteiligte an einem Unfall verantwortungsbewusst gehandelt haben und wieso es bei Gerichtsprozessen über Bergunfälle oft eine neutrale Meinung durch Sachverständige braucht.


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