
Folge #100: Vom Gipfel in den Gerichtssaal
Foto: Julian Bückers
von Mara Simperler
In dieser Podcastfolge erfährst du:
- wie die Alpinpolizei nach Unfällen in den Bergen ermittelt
- welche Gesetze und Normen im Bergsport gelten
- wann Bergsportler wegen fahrlässiger oder grob fahrlässiger Tötung nach einem Bergunfall angeklagt werden können
Tod am Großglockner: Ein außergewöhnlicher Gerichtsprozess
Wie wird Schuld nach einem Bergunfall geklärt?
- Werner Senn war viele Jahre lang Alpinpolizist, Einsatzleiter für Alpinunfälle, Flugretter und Pilot. Er war Einsatzleiter bei der Lawinenkatastrophe 1999 in Galtür und war bei mehreren tausend Einsätzen selbst im Gelände dabei. Er erklärt, wie die Alpinpolizei nach einem Unfall in den Bergen ermittelt.
- Robert Wallner war Staatsanwalt für alpine Unfälle in Innsbruck, später leitender Staatsanwalt von Liechtenstein und engagiert sich im Kuratorium für alpine Sicherheit. Er erläutert, was der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht ist, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und welche Gesetze im Bergsport gelten.
- Peter Plattner ist Alpinsachverständiger, seit 30 Jahren Berg- und Skiführer und Chefredakteur für Analyse.Berg, ein Magazin des österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit, in dem Alpinunfälle analysiert werden. Er erklärt, wie Alpinsachverständige mithilfe des Konzepts der „durchschnittlich sorgfältigen Maßfigur“ beurteilen, ob Beteiligte an einem Unfall verantwortungsbewusst gehandelt haben und wieso es bei Gerichtsprozessen über Bergunfälle oft eine neutrale Meinung durch Sachverständige braucht.