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Berg-Know-How

Was kostet eine Nacht auf der Hütte?

• 2. April 2024
3 Min. Lesezeit

Welche Kosten auf dich zukommen, wenn du eine Hüttenübernachtung planst. Und was du dir als Mitglied eines alpinen Vereins sparst.

Brunnenkogelhaus
Foto: Elias Holzknecht
Das Brunnenkogelhaus in Tirol
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Gibt es Unterschiede zwischen den Hütten?

Ja, die gibt es. Die wichtigste Unterscheidung besteht in der Eigentümerschaft: Gehört die Hütte einem alpinen Verein (wie ÖAV, DAV oder SAC) – oder ist sie in privatem Besitz? Während die Nächtigungspreise von Alpenvereinshütten zumeist genormt geregelt und für Mitglieder günstiger sind, müssen sich Besitzer einer privaten Hütte an keine Satzung halten und können beliebige Preise festsetzen. Bei den Alpenvereinshütten unterscheiden sich die Preise, je nachdem, welcher Kategorie eine Hütte zugeordnet ist. Für Hütten der Kategorie I gibt es fixe Preise, für Hütten der Kategorie II müssen die Preise für Mitglieder alpiner Vereine mindestens 12€ niedriger sein als für Nichtmitglieder. Und bei Hütten der Kategorie III erhalten Mitglieder alpiner Vereine mindestens 10% Rabatt bei einer Übernachtung.

Kosten für eine Übernachtung auf Alpenvereinshütten

Die Kosten auf AV-Hütten werden durch die Hütten- und Tarifordnung festgelegt und haben klare Obergrenzen. Nicht-Mitglieder zahlen einen Aufschlag von mindestens 12€. Folgende Preise gelten für Mitglieder alpiner Vereine (Stand April 2024), bei Übernachtungen auf Hütten der Kategorie I – im Allgemeinen sind damit Schutzhütten gemeint, die nicht mit dem Auto erreichbar sind:

2-Bett-Zimmer:

  • Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 36€

  • Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 36€

  • Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 17€

  • Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = 10€

Mehrbettzimmer:

  • Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 25€

  • Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 25€

  • Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 13€

  • Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = 8€

Matratzenlager/Winterraum:

  • Erwachsene (ab dem 25. Geburtstag) = 15€

  • Junioren (ab dem 18. Geburtstag) = 12€

  • Jugendliche (ab dem 6. Geburtstag) = 7€

  • Kinder (bis zum 6. Geburtstag) = Gratis

Weitere Informationen rund um die Regelung der Nächtigungspreise findet ihr unter: ÖAV – Hüttentarifordnung.

Durch ein Gegenrechtsabkommen gelten für Alpenvereinsmitglieder in Partnervereinen die dortigen Mitgliedervergünstigungen, so zum Beispiel auch bei den Hütten des SAC.

Lagerplätze auf der Totalphütte in Vorarlberg
Foto: Reinhard Fichtinger
So schön sind die Lagerplätze auf der Totalphütte in Vorarlberg
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Kosten für eine Übernachtung auf privaten Hütten

Da es für privat geführte Hütten keine einheitliche Regelung gibt, können die Preise stark variieren - je nach Ausstattung der Hütte kann es ähnlich günstig sein wie auf einer AV-Hütte oder eine Übernachtung kostet so viel wie in einem Hotel. Ein guter Richtwert sind 50-100€ pro Person und Nacht.

Kosten für eine Übernachtung auf Selbstversorgerhütten

Die Preise für Übernachtungen auf Selbstversorgerhütten sind nicht reglementiert. Auch hier gibt es jedoch große Unterschiede zwischen Hütten im Besitz alpiner Vereine und privaten Hütten, die zum Teil wie Chalets ausgebaut sind und dementsprechend kosten. Die „klassischen“ Selbstversorgerhütten alpiner Vereine bieten keinen Luxus und sind daher meist sehr günstig zu mieten - pro Schlafplatz zahlt man ab 5€ aufwärts. Den Schlüssel für die Hütten bekommt man in der Regel bei den jeweiligen Sektionen.

Mehr Infos über Selbstversorgerhütten erhältst du hier:

  • Was kostet Essen auf Berghütten?

    Die Preise auf Schutzhütten sind mit denen in Gasthäusern vergleichbar. Wenn man bedenkt, wie aufwändig Lebensmittel auf eine Hütte kommen, ist klar, wieso es auf einer Berghütte nicht günstiger sein kann als im Tal.

    Eine Ausnahme ist das sogenannte „Bergsteigeressen“ auf AV-Hütten, das für Mitglieder nicht mehr als 11€ kosten darf. Auch muss ein alkoholfreies Getränk verkauft werden, das um mindestens 40% billiger ist als die gleiche Menge Bier. Außerdem bekommen Mitglieder auf Wunsch einen Liter heißes Wasser für Tee um 3€.

    Alpenvereins-Mitglieder dürfen sich auf AV-Hütten selber verpflegen und zahlen dann einen sogenannten Infrastrukturbeitrag – von diesem ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Halbpension darf auf AV-Hütten nicht verpflichtend sein, auch nicht das Frühstück. Der Infrastrukturbeitrag liegt zwischen 2,50 und 5,00€.

    Allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass Essen und Trinken für die meisten Hüttenwirtsleute den Großteil des Einkommens ausmacht. Wer also gerne auf Hütten nächtigt, unterstützt mit Konsumation der dort angebotenen Speisen und Getränke das Weiterbestehen der Hütte.

    Essen AV Hütte
    Foto: Jan Richard Heinicke
    Auf AV-Hütten gibt es für Mitglieder speziell vergünstigtes Essen

    Hüttenschlafsack und Duschen

    Da auf Hütten das Bettzeug nicht nach jeder Übernachtung gewaschen werden kann, sind Gäste verpflichtet, einen Hüttenschlafsack zu benutzen. Wer keinen eigenen besitzt, kann diesen auf vielen Berghütten auch ausleihen, was um die 10-20€ kostet. Da ein neuer Baumwoll-Hüttenschlafsack allerdings ebenfalls nur rund 20€ kostet, rentiert sich das im Normalfall nicht.

    Besonders in wasserarmen Regionen verrechnen manche Hütten fürs Duschen einen Unkostenbeitrag von wenigen Euro. Normalerweise sind die Duschen dann mit Duschmarken oder durch Münzeinwurf zu benutzen.

    Gesamtkosten für eine Hüttenübernachtung

    Falls ihr nach all diesen Informationen nach einer Zusammenfassung sucht, findet ihr hier ein Beispiel für eine Übernachtung auf einer AV-Hütte für ein erwachsenes Mitglied eines alpinen Vereins:

    • Übernachtung im Mehrbettzimmer = 25€

    • Abendessen mit Getränken = 25€

    • Frühstück = 15€

    • Dusche = 2€

    In diesem Beispiel fallen für die Übernachtung also insgesamt 67€ an.

    Gratis Übernachtung auf Hütten

    In ganz wenigen Fällen kann man auf Alpenvereins-Schutzhütten sogar gratis übernachten. Diese Regelung gilt laut Hüttenordnung für

    • Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz

    • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gemäß Behindertenausweis

    • Tourenführer, Ausbilderinnen, Fachübungsleiter, Jugendführerinnen, Jugendleiter und Familiengruppenleiterinnen des ÖAV, DAV und AVS wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion eine Gruppe von mindestens fünf Personen begleiten

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