
Wann hafte ich als „Führer aus Gefälligkeit“ bei einer Bergtour?
Foto: Julius Hirtzberger
von Mara Simperler
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
Hafte ich, wenn ich die erfahrenste Person bei einer privaten Tour bin?
Was ist der „Führer aus Gefälligkeit“ bzw. der „faktische Führer“?
Haftet der Führer aus Gefälligkeit immer bei Unfällen?
Wie groß ist das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung als Führer aus Gefälligkeit?
Welche Strafdelikte kommen bei Unfällen am Berg überhaupt in Betracht?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Erfahrenste und am besten Ausgebildete einer Gruppe haftet nicht automatisch, wenn ein Unfall passiert
- Um als „Führer aus Gefälligkeit“ zu gelten, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein
- Auch ein „Führer aus Gefälligkeit“ haftet nicht automatisch bei einem Unfall
Hafte ich, wenn ich die erfahrenste Person bei einer privaten Tour bin?
- Die anderen Mitglieder der Gruppe verlassen sich ausdrücklich auf dich (z.B. bei der Routenfindung oder Gefahrenbeurteilung).
- Du übernimmst aktiv die Planung und triffst Entscheidungen für die Gruppe.
- Du kümmerst dich um die Bereitstellung des Equipments und übernimmst die Verantwortung dafür, dass alle passend ausgerüstet sind.
- Du allein triffst sicherheitsrelevante Entscheidungen während der Tour.

Was ist der „Führer aus Gefälligkeit“ bzw. der „faktische Führer“?
- Der Führer aus Gefälligkeit plant die Tour eigenständig und alleine.
- Er stellt die Ausrüstung bereit und kümmert sich um Sicherungsmaßnahmen.
- Während einer Tour entscheidet der Führer aus Gefälligkeit über die Beurteilung alpiner Gefahren, der Wetterentwicklung und auch über den Abbruch einer Tour.
- Er gibt Anweisungen an den Rest der Gruppe.
- Andere Personen aus der Gruppe geben ihre Verantwortung explizit an den Führer aus Gefälligkeit ab – etwa, indem sie sagen „Ich kenne mich hier nicht, entscheiden musst du.“

Haftet der Führer aus Gefälligkeit immer bei Unfällen?
- Jemanden zu einer Tour überredet, obwohl man wissen müsste, dass diese zu anspruchsvoll ist
- Schwierigkeiten oder Gefahren verharmlost oder verheimlicht
- Unzureichende Ausrüstung zur Verfügung stellt oder diese falsch verwendet
- Willentlich die Führungsrolle übernimmt und die notwendige Aufklärung unterlässt.

Wie groß ist das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung als Führer aus Gefälligkeit?
- er „durch sein Verhalten den Anschein eines erfahrenen Bergführers erweckt“ und der Kläger sich ihm anvertraut habe
- er die Ausrüstung ausgewählt und bereitgestellt hatte
- er erkennen hätte müssen, dass der Kläger ungeeignet ausgerüstet war
- er die Route gewählt habe
- er die Tour auf den Piz Buin als ungefährliche Wanderung dargestellt hatte, obwohl das nicht zutraf und ihm bekannt war, dass der Kläger über keine Kletter- oder Gletschererfahrung verfügte
- der Unfall an einer Stelle passierte, die dem Verurteilten als gefährliche Schlüsselstelle bekannt war und er trotzdem keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte.
Welche Strafdelikte kommen bei Unfällen am Berg überhaupt in Betracht?
- Fahrlässige Körperverletzung
Wenn jemand durch mangelnde Sorgfalt verletzt wird. - Fahrlässige Tötung
Wenn ein Unfall mit Todesfolge auf pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen ist. - Unterlassene Hilfeleistung
Wenn nach einem Unfall keine zumutbare Hilfe geleistet wird.