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Neue gesetzliche Bestimmungen

EU will Führerscheinpflicht für Wanderer

• 1. April 2016
1 Min. Lesezeit

Für reichlich Diskussionsstoff sorgt der jüngste Vorstoß der EU-Kommission: Wanderfreunde in Österreich, Deutschland und Südtirol sollen in Zukunft eine Führerschein-Prüfung ablegen, bevor sie sich auf den Weg in die Berge machen. Wanderer im flachen Gelände bis zu 500 Höhenmeter sind davon ausgenommen.

Wanderer und Kühe
Foto: mauritius images
Beim Wanderführerscheinkurs soll der Umgang mit Weidevieh auf der Alm geübt werden.
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„Wir wollen damit einen europaweiten Beitrag zur Erhöhung der alpinen Sicherheit leisten”, sagte heute ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel.

Die Führerschein-Ausbildung für Wanderer soll 8 bis 10 Stunden dauern und in eigens dafür eingerichteten Zentren für alpine Sicherheit in den jeweiligen Landeshauptstädten stattfinden.

Im Zentrum der Führerscheinkurse steht unter anderem der Umgang mit Weidevieh, insbesondere für Hundebesitzer. Zum Abschluss der Ausbildung wird eine Multiple-Choice-Prüfung abgelegt. Die Kosten pro Teilnehmer werden ca. 100 Euro betragen.

Offen ist noch, wer die Führerscheinkontrollen für Wanderer durchführen soll. Eine lückenlose Überprüfung – da sind sich die Experten einig – wird wohl unmöglich sein. Wer aber bei stichprobenartigen Kontrollen ohne Wander-Führerschein erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen von bis zu 50 Euro rechnen.

Die Führerscheinpflicht für Wanderer soll genau in einem Jahr, also am 1. April 2017, in Kraft treten.

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+++ PS: Gut, ja, ertappt: Aprilscherz 2016! Wir wünschen euch natürlich eine schöne Zeit draußen, mit oder vielleicht sogar ohne Wanderführerschein! +++

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